Bericht der Landesgruppe Thüringen ('Rosa Beilage' VPP 4/2002)
Leitthema der Mitgliederversammlung war "Verhaltenstherapie bei Zwangsstörungen", wofür mit Dr. Foltys ein kompetenter Referent gewonnen werden konnte. Er stellte die Deutsche Gesellschaft für Zwangserkrankungen vor und empfahl Literatur für Fachleute und Betroffene. Epidemiologische Daten, Diagnose-Kriterien für eine differentielle Therapie, Indikationen und spezielle Probleme in der Therapie wurden erläutert und diskutiert. Es dauere durchschnittlich 12 Jahre, bis ein Zwangspatient sich in Psychotherapie begibt. Angesichts der komplexen Probleme sei meist mit langwierigen Therapieverläufen und begrenzten Erfolgsaussichten zu rechnen.
Verhaltenstherapie sei bei Zwangserkrankungen die Methode der Wahl, so sei auch die Auffassung des Fachgremiums der DGZ. Insbesondere Heimexpositionen brächten häufig einen deutlichen Schritt nach vorne. Auch dem Vorliegen einer relevanten Konfliktdynamik sei eine Symptomreduktion häufig die Voraussetzung, um Zugang zum Patienten zu finden. Hinsichtlich der Bedeutung von Konflikten und neurologischen Faktoren ließen sich verschiedene Subgruppen unterscheiden. Die zwanghafte Persönlichkeitsstörung sei im Gegensatz zur ängstlich-unsicheren Persönlichkeitsstruktur nicht typisch für Patienten mit Zwangsstörungen. Prognostisch wichtig sei die Frage, wie das Leben vor dem Zwang war und wie es ohne den Zwang weitergehen könne.
Zum Stand der Kammergründung referierte Silke Langen, DGVT-Mitglied und Mitglied im Errichtungsausschuss. Die DGVT ist mit insgesamt vier Mitgliedern im Errichtungsausschuss vertreten, Frau Dr. Jungnickel arbeitet im Satzungsausschuss mit, Frau Langen im Finanzausschuss. Frau Dr. Böber und Frau Jostock-Giese springen als Stellvertreterinnen ein. Der Kammererrichtungsausschuss hat die Entschädigungsordnung für den Ausschuss beschlossen, ein Entwurf für die Wahlordnung wurde vorgestellt und wird derzeit mit dem Ministerium abgestimmt. Großes Interesse besteht an einer länderübergreifenden Kammer. Es wurden Kontakte zu Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgenommen.
Die Aktivitäten auf Bundesebene werden verfolgt und Thüringen wird Vertreter zu den Arbeitstreffen schicken.
Die regionale Geschäftsordnung wurde in der vorgeschlagenen Form einstimmig verabschiedet.
Bei der Wahl der LandesprecherInnen fehlte es leider an KandidatInnen. Es bleibt jetzt den engagierten Thüringer Mitgliedern vorbehalten, in Abstimmung mit der Geschäftstelle in Tübingen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Es ist davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit der fortschreitenden Kammergründung wichtig werden wird.