Bericht der Landesgruppe Thüringen ('Rosa Beilage' zur VPP 3/2001)
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2001
Rubrik: Länderberichte
Ca. 40 KollegInnen waren der Einladung gefolgt.
Als Vertreter des Ministeriums für Gesundheit und Soziales nahmen Herr Regierungsdirektor N. Scheitz und Fr. Dr. Lattermann zu verschiedenen Punkten Stellung.
Themen der Veranstaltung waren: Stand der Kammergründung in den einzelnen Bundesländern, Modelle der Kammergründung für Thüringen, Referentenentwurf zum Heilberufegesetz, Satzungsentwurf der KEG, Fragebogenerhebung unter den Thüringer PPs und KJPs, Kostenkalkulation und Beitragsordnung sowie Entwurf der Wahlordnung. Die Diskussion konzentrierte sich vor allem auf die Modelle der Kammergründung und auf den Satzungsentwurf.
Grundsätzlich, so die KEG, kämen folgende Modelle in Betracht: länderübergreifende Kammer, landeseigene Kammer mit eigener Geschäftsstelle, landeseigene Kammer mit Geschäftsbesorgungsvertrag, Integration in die Ärztekammer.
Im Vorfeld der Veranstaltung hatte die Vereinigung der Kassentherapeuten ihre Mitglieder aufgefordert, sich für eine Integration in die Ärztekammer auszusprechen. Dieses Modell wurde von den TeilnehmerInnen nicht ernsthaft favorisiert. Die Mitgliedsgebühren wären nicht geringer als bei einer landeseigenen Kammer zu erwarten, eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk würde zwingend, eine Mitgliedschaft in der zu gründenden Bundespsychotherapeutenkammer fraglich, und es müssten Delegierte für die Kammerversammlung gewählt werden.
Bei einer landeseigenen Kammer wäre es möglich, dass alle Kammermitglieder die Kammerversammlung bilden und direkt Einfluss nehmen könnten. Die Vor- und Nachteile der direkten Demokratie wurden eingehend diskutiert.
Die anwesenden TherapeutInnen sprachen sich deutlich dafür aus, die Option auf das Vollversammlungsprinzip und auf eine länderübergreifende Kammer in das Heilberufegesetz mit aufzunehmen, und die konkrete Ausgestaltung dann der Selbstverwaltung der PPs und KJPs anzuvertrauen. Die KEG wurde gebeten, entsprechenden politischen Einfluss zu nehmen.
Zum Entwurf des Heilberufegesetzes wurde positiv vermerkt, dass die Weiterbildung der PPs und KJPs als Kammeraufgabe definiert wird und die Kammer befugt wird, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.
Die Diskussion zur Satzung konzentrierte sich auf die Frage der Mitgliedschaft. Herr Scheitz kritisierte, das Heilberufegesetz sehe keine assoziierten Mitglieder vor, so wie der Satzungsentwurf der KEG für die AusbildungsteilnehmerInnen. Es wird wichtig sein, die Regelungen für die Mitgliedschaft juristisch klar zu definieren, da die Frage der Beiträge damit verbunden ist.
Basis für den Vorentwurf einer Beitragsordnung war eine Erhebung der KEG über die Zahl der zu erwartenden Kammermitglieder und den Umfang ihrer Tätigkeit. Bei einer landeseigenen Kammer sind Beiträge zwischen 600,- und 1000,- DM jährlich bei Vollzeittätigkeit zu erwarten, je nachdem, ob und mit wieviel Stunden ein/e Geschäftsführer/in eingestellt würde. Geschäftsbesorgungsvertäge mit der Ärztekammer und der Zahnärztekammer werden von der KEG noch geprüft, voraussichtlich aber nicht kostengünstiger ausfallen. Andere angefragte Thüringer Kammern hatten derzeit kein Interesse oder sahen keine Möglichkeit für einen Geschäftsbesorgungsvertrag.
Der Entwurf der Wahlordnung geht vom Vollversammlungsprinzip aus. Im Kammervorstand sollen jeweils mindestens ein niedergelassenes, ein angestelltes/verbeamtetes Mitglied und ein/e Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut/in sein, die/der überwiegend als solcher tätig ist und ausschließlich von den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu wählen ist.
Wer sich als Vorstandsmitglied zur Wahl stellt, muss erklären, dass er nicht für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war und mit einer diesbezüglichen Überprüfung einverstanden ist.
Weitere Diskussionsbeiträge oder Verbesserungsvorschläge zu den Entwürfen können schriftlich bei der KEG (Michelisstr.31, 99084 Erfurt) eingereicht werden. Nähere Informationen dazu können auch bei Uschi Jostock-Giese als Mitglied der KEG erfragt werden.