Bericht des BMG zur Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen durch ganz oder überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte und durch Psychotherapeuten
Das BMG begründet die Verlängerung einer reduzierten Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Ärzte wie folgt: „Aufgrund der zahlenmäßigen Überlegenheit der Psychotherapeuten ist ein Schutz von Niederlassungsmöglichkeiten für ganz oder überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte notwendig, um ihre besondere Kompetenz langfristig in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten. Nur etwa 20 % der psychotherapeutisch tätigen Leistungserbringer sind Ärzte. Bei einer gänzlichen Streichung der Quote würde es wahrscheinlich dazu kommen, dass der psychotherapeutische Versorgungsbereich nach und nach überwiegend von Psychotherapeuten übernommen werden würde. So könnte es insbesondere bei der Nachbesetzung von Praxissitzen zu einer Verdrängung kommen, …“ Eine weitere Begründung für die Empfehlung einer Mindestversorgungsquote von 20 % für psychotherapeutisch tätige Ärzte ist, dass „die psychotherapeutisch und somatische Behandlung aus einer Hand“ angeboten werden kann.
Demgegenüber hält das BMG eine Mindestquote in Höhe von 10 % für psychotherapeutische Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, für ausreichend.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat in ihrer Stellungnahme zum BMG-Bericht sehr deutlich auf die verzerrende Bewertung der Sachverhalte durch das BMG hingewiesen:
Das BMG berücksichtige beispielsweise nicht, dass bereits heute ein großer Teil der für psychotherapeutisch tätigen Ärzte reservierten Sitze aufgrund des Nachwuchsmangels nicht besetzt werden kann und die Annahme, der seit langem bestehende Nachwuchsmangel der psychotherapeutisch tätigen Ärzte würde durch freue Niederlassungen ändern, sei kaum zu begründen.
Im Hinblick auf die Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weist die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Prävalenz psychischer Erkrankungen und der Versorgungsbedarf psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in etwa so hoch sind, wie bei den Erwachsenen. Kinder und Jugendliche machen in Deutschland etwa 20 % der Wohnbevölkerung aus. Erst eine Mindestversorgungsquote in Höhe von 20 % würde dazu beitragen, die Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen abzubauen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer unter: www.bptk.de/show/1143612.html