Bericht vom Länderratstreffen in Würzburg
Auf der Tagesordnung standen folgende Themen: Psychotherapierichtlinien, Neufassung der Studienabschlüsse (Master/Bachelor), aktuelle Entwicklungen zur Qualitätssicherung, Fragen der Muster-Weiterbildungsordnung und der Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sowie ein Erfahrungsaustausch zu den Fortbildungsordnungen der Landeskammern.
Ausgangspunkt für die Frage, ob hinsichtlich der Psychotherapierichtlinien Änderungsbedarf besteht, war ein von Armin Kuhr und Heiner Vogel vorgelegtes Diskussionspapier. Darin wird die formale Struktur der Psychotherapierichtlinien mit einer kategorialen Aufteilung in drei Psychotherapieverfahren als zunehmend unvereinbar mit der wissenschaftlichen Entwicklung und mit den Ergebnissen von Befragungen von psychotherapeutischen PraktikerInnen (der Anteil derjenigen, die ihr therapeutisches Vorgehen auf ein Therapieverfahren beschränken, ist relativ gering) angesehen. Ein erheblicher Handlungsdruck ist durch den aktuell vorliegenden Antrag auf Anerkennung der Gesprächspsychotherapie als weiteres Richtlinienverfahren entstanden. Hier wird der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden müssen, ob er den bisherigen Weg weiterverfolgt oder ob die Orientierung an separat anzuerkennenden Psychotherapieverfahren mittel- oder langfristig aufgegeben wird. Die TeilnehmerInnen des Länderratstreffens diskutierten die Handlungsoptionen und die Frage, wie eine "neue" vertragspsychotherapeutische Versorgung aussehen könnte. Armin Kuhr rief dazu auf, sich in den nächsten Wochen weiter intensiv an der Debatte des Themas zu beteiligen.
Auch die Frage, was aus Sicht der PsychotherapeutInnen bei der Neufassung der Studienabschlüsse (Master/Bachelor) zu beachten sei, beschäftigte den Länderrat, der hier neben dem fachlichen Aspekt (Wieviel Ausbildung braucht ein/e Psychotherapeut/in?) auch berufspolitische und versorgungspolitische Aspekte (Wieviel ist ein/e Psychotherapeut/in wert? Wie viele Psychotherapeut/inn/en braucht die Gesellschaft?) diskutierte. Die TeilnehmerInnen waren sich darin einig, dass um die richtige Empfehlung zur Strukturierung der Master/Bachelor-Debatte noch gerungen werden muss.
Das Qualitätssicherungsthema beschäftigte die TeilnehmerInnen diesmal vor dem Hintergrund der geplanten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, mit denen Ärzte und Psychotherapeuten zu konkreten Maßnahmen der Qualitätssicherung verpflichtet werden sollen. Die DGVT entwickelt hierzu gemeinsam mit anderen Verbänden ein Qualitätssicherungssystem als Modell für niedergelassene Kinder- und Jugendlichentherapeuten. Das Konzept wird in den nächsten Wochen vorgestellt werden können.
Das Länderratstreffen wurde auch dazu genutzt, den nächsten Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) in Hamburg vorzubereiten. Die Bundesdelegierten der DGVT tauschten ihre Positionen zur Muster-Weiterbildungsordnung und zur Muster-Berufsordnung aus. Die Ergebnisse sollen dann als entsprechende Anträge beim DPT eingebracht werden.
Das nächste Treffen des Länderrats findet Ende November 2005 im Rahmen des Intergremientreffens in Frankfurt statt.