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Psychotherapie BV  • Rosa Beilage 3/2015

Berlin: KV setzt klare Zeichen gegen Praxisaufkauf

13. August 2015
 

(kb) Die KV Berlin hat sich entschieden, deutliche Zeichen gegen den drohenden Praxisaufkauf zu setzen. Aktuell liegen im Planungsbereich der KV Berlin 15 Facharztgruppen oberhalb der 140 %-Grenze, u.a. auch die PsychotherapeutInnen. Dennoch sieht die KV Berlin Bereiche in der Stadt, in denen die Versorgung verbessert werden kann. Die KV Berlin hat nach eigenen Angaben dem Zulassungsausschuss für Ärzte und PsychotherapeutInnen mitgeteilt, dass sie im einheitlichen Planungsbereich Berlin in allen Verwaltungsbezirken einen erhöhten Versorgungsbedarf sehe.

Dies könnte Psychotherapeutischer Praxen vor dem Praxisaufkauf schützen. Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei einem Versorgungsgrad von mehr als 140 % die Nachbesetzung einer Praxis abgelehnt werden soll, wenn keine Versagungsgründe vorliegen, die eine Nachbesetzung erforderlich werden lassen.

Die KV Berlin setzt nun darauf, dass Sitze geschützt werden, indem der/die potentielle Nachfolger/in sich bereit erklärt, die Praxis in ein Gebiet des Planungsbereiches zu verlegen, in dem wegen einer zu geringen Arztdichte ein besonderer Versorgungsbedarf besteht. Erklärt der potentielle Nachfolger, dass er die Praxis in einen bisher schlechter versorgten Bereich verlegen wird, muss der Zulassungsausschuss die Praxis nachbesetzen. Die KV Berlin betont in ihrer Pressemitteilung, dass ohne diese Maßnahme mittelfristig eine deutliche Verschlechterung der Versorgungssituation in Berlin drohe, vor allem Vertragsarztpraxen in den Außenbezirken seien derzeit von der Aufkaufpflicht bedroht.

Informationen für Mitglieder

Die KollegInnen der DGVT-/DGVT-BV-Landesgruppe Berlin bieten regelmäßige Informationsveranstaltungen zu den Möglichkeiten an, Praxissitze vor dem Aufkauf zu schützen.

Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage über die jeweils aktuellen Termine.

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2015