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Urteile

Berliner Sozialgericht hält HVM-Passus für rechtswidrig - KV Berlin hatte in die Trickkiste gegriffen, um eine direkte Stützung der Psychotherapeutenpunktwerte aus dem Facharzttopf zu verhindern

09. Februar 2007
 

(Ärztezeitung, Hermann Müller). Die KV Berlin muss einen in der Vergangenheit kontrovers diskutierten Passus im HVM zur Vergütung der restlichen Psychotherapieleistungen ändern. Bei einem Erörterungstermin vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin ließ der Richter ins Protokoll aufnehmen, dass er "erhebliche Bedenken" habe. Im Klartext: Das LSG hält die Regelung für rechtswidrig.
Hintergrund: Nach Artikel 11 Psychotherapeutengesetz müssen KVen und Kassen "geeignete Maßnahmen" treffen, falls bestimmte Psychotherapeutenpunktwerte (EBM-Ziffern 871 bis 884) um mehr als zehn Prozent unter den Durchschnittswert aller Fachgruppen fallen, was bei den Berliner Primärkassen der Fall ist. Das Schiedsamt hat Kassen und KV aufgetragen, die notwendigen Mittel jeweils zur Hälfte aufzubringen.
Auf Initiative des ärztlichen Psychotherapeuten Dr. Gerhard Menzel griff die Körperschaft in die Trickkiste, um eine direkte Stützung aus dem Facharzttopf zu verhindern. Begleitet von heftigen Protesten der Psychotherapeuten beschloss die VV zwei Subbudgets. Reichte das Geld in dem Topf, aus dem die EBM-Ziffern 871 bis 884 honoriert werden, zur Auszahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpunktwertes nicht aus, erfolgte die Stützung zunächst über das Subbudget "restliche Psychotherapieleistungen" und erst dann über den Facharzttopf.
Daraufhin stürzte der Primärkassen-Punktwert für die restlichen Psychotherapieleistungen (wie probatorische Sitzungen oder Anamnese), die etwa 20 Prozent der Leistungen ausmachen, ab und erreichte mit 0,12 Pfennig (0,06 Cent) in 1/200 einen "bundesdeutschen Negativrekord", wie der Delegierte Dr. Wolfgang Holitzer sarkastisch feststellte.
Mit dieser Regelung sollten die Kassen gezwungen werden, mehr Geld für die Psychotherapie zur Verfügung zu stellen. Eine Stützung aus dem Topf der Fachärzte wurde für tabu erklärt. Die Begründung von Dr. Friedhelm Hollatz, dem früheren Vorsitzenden des Honorarverteilungsausschusses (HVA), ist Geschichte. "Das ist der casus belli", so der Nervenarzt. "Das wollen wir nicht, auch wenn es im Gesetz steht." Die Berliner Fachärzte könnten aus ihrem niedrigen Honorar nicht 1000 Psychotherapeuten "alimentieren".
Die von den Therapeuten alarmierte Aufsicht sah eine Gefahr für die Sicherstellung der Versorgung und für die Existenz der Praxen. In einem "Verpflichtungsbescheid mit sofortiger Vollziehung" wollte Roland Hurek, der Chef der Aufsicht, die Hauptstadt-KV zwingen, den HVM so zu ändern, dass der Punktwert für die "restlichen Psychotherapieleistungen" nicht um mehr als 15 Prozent unter den budgetierten Mindestpunktwert der Fachärzte fallen kann.
Bei dem Erörterungstermin vor dem LSG wartete die KV mit einer Überraschung auf. Durch eine Sonderausschüttung von 52,15 Millionen Euro seien die Punktwerte für die Psychotherapieleistungen in 2000 nachträglich aufgefüllt worden. Die Gelder stammen aus einer Nachzahlung des geänderten Fremdkassenzahlungsausgleichs. Die Aufsicht verzichtete auf die "sofortige Vollziehung" (dagegen richtete sich die Klage der KV).
Allerdings ließ der Richter protokollieren, dass die HVM-Regelung das Hauptverfahren kaum überstehen werde. Die KV soll einen neuen Vorschlag entwickeln und der Aufsicht zur Diskussion vorlegen. Die Körperschaft steht unter Zugzwang. Schließlich legen betroffene Psychotherapeuten seit dem VV-Beschluss regelmäßig Widerspruch gegen ihre Honorarbescheide ein.
Nachdem sich das Landessozialgericht so weit aus dem Fenster gelehnt hat, ist Insidern klar, dass sich die KV vor Gericht eine blutige Nase holen würde. Die notwendige Stützung der Psychotherapieleistungen aus dem Facharzttopf macht nach Schätzungen der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich etwa 409 000 Euro aus.