Beschneidung bei Jungen – zum Stand der Diskussion
Die Beschneidung von Mädchen ist in Deutschland verboten. Sie wird weibliche Genitalverstümmelung genannt. Diese Begrifflichkeit macht deutlich, wie solche Eingriffe bewertet werden. Jungen dürfen demgegenüber am Genital beschnitten werden. Hier gibt es eine eklatante Ungleichbehandlung beider Geschlechter. Woher kommt das? Wird Jungen Empathie vorenthalten?
Hintergründe für die Ungleichbehandlung
Ein Grund für die Beschneidung von Jungen sind kulturelle und religiöse Rituale in türkischen und jüdischen Familien. Die entsprechenden Interessenvertretungen in Deutschland beharren auf dem Recht, ihre Kultur leben zu dürfen. Die besondere Geschichte Deutschlands mit dem Holocaust macht es der Politik und Rechtsprechung schwer, für die Jungen Partei zu ergreifen.
Ein anderer Grund, Jungen zu beschneiden, ist eine diagnostizierte Phimose, eine Vorhautverengung. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte rät mittlerweile, abzuwarten und NICHT zu operieren, da eine beschwerdefreie Vorhautenge im vorpubertären Alter keine Krankheit, sondern einen entwicklungsphysiologisch normalen Zustand darstellt. Vielfach wächst sich das Problem spätestens in der Pubertät von alleine aus. Aber Kinderärzte greifen immer noch zu häufig zum Skalpell, teilweise sogar, ohne dass davor konservative, weniger invasive Maßnahmen erfolgt sind.
Die KIGGS Studie, die Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren untersucht hat, stellte fest, dass 10,9 % aller Jungen (http://edoc.rki.de/oa/articles/reuPv4KL2czE/PDF/298lR3zQoURE.pdf) (Seite 846)
beschnitten waren. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte weist darauf hin, dass die Zahl der unnötigen Beschneidungen aufgrund der medizinischen Diagnose Vorhautverengung größer sei als die auf dem Hintergrund religiöser und kultureller Traditionen durchgeführten Eingriffe.
Beschneidung als religiöses Ritual
Jüdische Gemeinden beanspruchen das Recht, Beschneidungen durch eigene Beschneider (Mohalim), die keine medizinische Ausbildung haben, an ganz jungen Babys (am achten Tag) durchführen zu lassen. Das Beschneidungsritual gilt als identitätsstiftend für das jüdische Gemeindeleben. Muslimische Jungen werden traditionell als Kleinkind beschnitten. Ein Verbot der Beschneidung, so argumentieren jüdische und islamische Gruppen, würde ihr religiöses Leben in Deutschland stark behindern. Am 20.12.2012 hat der Bundestag das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes („Beschneidungsgesetz“) verabschiedet. Zum ersten Mal wird damit ein Eingriff in den menschlichen Körper aus nichtmedizinischen Gründen erlaubt, ohne die ansonsten vorgeschriebene mündige und informierte Einwilligung der Person, die den Eingriff zu erdulden und die lebenslangen Folgen zu tragen hat. Mit diesem Gesetz sind Beschneidungen an Jungen aus jeglichem Grunde legalisiert.
Was passiert bei einer Beschneidung?
Die Vorhaut besteht aus Schleimhaut, Nervenfasern, Muskelfasern, Bindegewebe und Haut und ist sehr gut durchblutet. Sie bildet aufgrund der epidermischen Struktur den empfindsamsten Teil des Penis. Bei einer Beschneidung wird die Vorhaut entfernt. Manche Betroffene bezeichnen dies als Vorhautamputation. Dieser Eingriff wird bisweilen weder mit ausreichender Betäubung durchgeführt, noch werden für Operationen vorgeschriebene hygienischen Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Streng orthodoxe jüdische Beschneider saugen das Blut mit ihrem Mund ab. Dies kann zu lebensgefährlichen Infektionen beim Baby führen. Rund zwei Drittel der jüdischen Beschneidungsrituale werden von Mohalim durchgeführt, ein Drittel in Krankenhäusern mit der Möglichkeit der Betäubung und unter sterilen Bedingungen.
Die Folgen von Beschneidungen
Bei den Beschneidungen der Babys treten in 11 % der Fälle Komplikationen auf, bei der Beschneidung der Kleinkinder in 1-2 %. Lange Zeit war nicht bekannt, welche Langzeitfolgen eine Beschneidung nach sich zieht. Betroffene berichten zum Beispiel von einem Sensibilitätsverlust der Eichel, einer Beeinträchtigung der Sexualität durch mangelnde Gleitfähigkeit des Penis und dauerhaft schmerzhafter Narbenbildung. Psychisch entwickelt sich eine Unzufriedenheit mit dem Körperbild. Jungen können ein regelrechtes Beschneidungstrauma entwickeln, das sich aus dem Erleben des Eingriffs an sich, aber auch aus dem Kontrollverlust des eigenen Körpers speisen kann und in Loyalitätskonflikten mit den Eltern münden kann. Da die Beschneidung je nach Verlauf und Umständen sehr schmerzhaft sein kann und der Körper ein Schmerzgedächtnis hat, können später – auch im Erwachsenenalter – verschiedenste Folgeprobleme entstehen. Der Bedarf an professionellen Beratungsangeboten für betroffene Jungen und Männer macht sich zunehmend bemerkbar. Das Hilfeangebot sollte sich darauf einstellen. Eine Beschneidung als mögliche Ursache physischer und psychischer Probleme sollte im Rahmen von Behandlungen und Beratungen in Erwägung gezogen werden.
Die medizinische Indikation
Bei der Geburt sind bei 96 % der Jungen Eichel und Vorhaut miteinander verbunden. In den ersten Lebensjahren lösen sich diese „Verklebungen“. Die Verklebungen können sich aber auch erst in der Pubertät lösen. Durch Behandlung mit einer Salbe kann zu 90 % eine nicht von allein sich lösende Vorhaut geweitet werden und damit eine Beschneidung vermieden werden. Oft wird aber bei Vorhautverengung (Phimose) operiert. Es werden Komplikationsraten von 2-10 % berichtet wie etwa Nachblutungen oder Wundinfektionen.
Beschneidung als Prävention?
Populationsbasierte Studien wiesen bislang keinen Effekt von Beschneidungen auf Infektionen wie HPV-Infektion oder Chlamydieninfektion. Auch als Schutz vor HIV taugt die Beschneidung nicht. Die Studien, die einen präventiven Effekt bescheinigen und auf die sich die WHO bei „Beschneidungsprogrammen“ in Afrika zum angeblichen Schutz vor HIV stützt, sind fachlich stark umstritten.
Lösungsansätze
KinderrechtlerInnen schlagen vor, die Beschneidung auf einen Zeitpunkt zu verschieben, an dem die Jungen einwilligungsfähig sind. Dabei ist besonders zu beachten, dass eine Beschneidung irreversibel ist sowie lebenslange Folgen für die Sexualität mit sich bringt.
Die Religionen könnten auch unblutige Rituale als Ersatz für die Beschneidung entwickeln. So gibt es mit dem „Brit Shalom“ schon einen symbolischen Akt der Beschneidung im Judentum. In Israel formiert sich eine Bewegung gegen Beschneidungen. Die Website www.jewsagainstcircumcision.org gibt darüber Auskunft. In Israel sind schon 3 % der Babys nicht mehr beschnitten.
Was ist mit den Kinderrechten?
Deutschland hat im Jahre 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. In der Stellungnahme von der National Coalition 2012 heißt es dazu: „Bei einer einwilligungsunfähigen Person darf eine Intervention nur zu ihrem unmittelbaren Nutzen erfolgen.“ Der Artikel 24 der Kinderrechtskonvention fordert deutlich: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“ (Vereinte Nationen, 1989; zit. Nach Schewe-Gerigk, 2014). Schewe-Gerigk von terre des femmes befürchtet, dass die Legalisierung der Beschneidung bei Jungen das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung aufweichen könnte.
Die gesellschaftliche Debatte um die Beschneidung von Jungen muss weitergeführt werden, auch wenn der deutsche Staat sich zurzeit angesichts der geschichtlichen Bürde des Nationalsozialismus nicht traut, gegen die Interessen der Vertreter religiöser und kultureller Traditionen und für die Kinderrechte zu entscheiden.
Das wissenschaftliche Symposium „Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis“, zu dem die Betroffenenorganisation MOGIS e. V. und pro familia NRW am 06. Mai 2014 in Köln einluden, arbeitete den derzeitigen Stand der Diskussion auf. Die Vorträge sind als Videos im Netz abrufbar unter www.genitale-autonomie.de .
Weitere Informationen unter Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
beschneidung.die-betroffenen.de Stellungnahme pro familia NRW:
Die Informationen dieses Artikels sind dem Buch „Die Beschneidung von Jungen. Ein trauriges Vermächtnis“, 2014 von Matthias Franz herausgegeben, entnommen. Aus diesem Reader sind besonders folgende Artikel berücksichtigt worden: Christoph Kupferschmid: Die Beschneidung von Knaben aus kinder- und jugendärztlicher Sicht, S. 82-108; Jérome Segal: Die Beschneidung aus jüdisch-humanistischer Perspektive, S. 211-227; Irmingard Schewe-Gerigk: Kinderrechte sind unverhandelbare Menschenrechte, S. 397-420.
Über die Autorin:
Dr. Ute Sonntag, Dipl. Psychologin, stellvertretende Geschäftsführerin in der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V., Vorsitzende des Beirates im pro familia Landesverband Niedersachsen
Korrespondezadresse:
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.,
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Ute.Sonntag@gesundheit-nds.de