Bewerbung um KV-Sitz eines ärztlichen Psychotherapeuten
In der Rosa Beilage 2/07 S 35 f. hatten wir über das Urteil des Sozialgerichtes Marburg im Oktober 2006 (S 12 KA 732/06) berichtet, dass der Vertragsarztsitz eines ärztlichen Psychotherapeuten auch von einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden kann. Die KV Hessen hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Hessische Landessozialgericht hat nun die Verkäuflichkeit ärztlicher Praxen an Psychotherapeuten in einem Beschluss vom 23.5.07 (AZ: L 4 KA 72/06) bestätigt, und zwar in dem sie die Berufung der KV Hessen gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 11.10.06 zurückwiesen. Revision wurde nicht zugelassen. Durch das Urteil ist es möglich, auch bereits vor dem Auslaufen der 40-Prozent-Regel Ende 2008 als Psychotherapeut die Praxis eines psychotherapeutisch tätigen Arztes zu übernehmen.
Allerdings gab es in dem vorliegenden Fall keinen ärztlichen Bewerber, so dass die Frage offen bleibt, ob die Rechtslage anders aussehen würde, wenn es einen ärztlichen Bewerber geben würde.