BMG legt 1. Arbeitsentwurf der Gesundheitsreform 2006 vor
Die Eckpunkte wurden in ein ca. 500 Seiten starkes Papier gegossen. Die Fülle der Einzelregelungen macht eine schnelle Beurteilung schwer. In der Presse werden erste Zweifel diskutiert, ob der Arbeitsentwurf von Ulla Schmidt tatsächlich der Umsetzung der Eckpunkte entspricht. Der CDU-Generalsekretär, Ronald Profalla, zitiert in der Financial Times, wurde deutlich: „Eine Verstaatlichung der privaten Krankenversicherungen wird es mit der CDU nicht geben. Das Eckpunktepapier der Koalition gelte und müsse umgesetzt werden“. Auch von Wolfgang Zöller, CSU, Mitglied im Gesundheitsausschuss, war zu hören, dass das Papier nicht mit der Union abgesprochen sei.
Nach dem jetzt vorliegenden 1. Arbeitsentwurf sind gravierende Veränderungen für die Private Krankenversicherung (PKV) vorgesehen: So sollen Versicherte ihre Altersrückstellungen nach einer zehnjährigen Übergangszeit beim Wechsel des Versicherungsunternehmens mitnehmen können. Außerdem sollen die PKVn verpflichtet werden, einen so genannten Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. In diesen Tarif sollen Interessenten ohne Risikoprüfung wechseln können – was rechnerisch Beitragserhöhungen von bis zu 36,5 Prozent notwendig machen könnte. Alle privaten Anbieter müssen nach dem Gesetzentwurf diesen Tarif mit einheitlichen Leistungen anbieten. Die Erstattung zusätzlicher Leistungen ist durch den Abschluss von Zusatzversicherungen möglich. Das ermögliche dem Patienten einen besseren Vergleich der jeweiligen Leistungen, heißt es in dem Papier, in dem die Reform auch mit der Notwendigkeit für zusätzlichen Wettbewerb begründet wird. Mit der Aufspaltung der Versicherungsverträge in einen Basistarif (vergleichbar mit der GKV-Leistung) und eine Zusatzversicherung sollen PKV und GKV sich annähern.
Das erinnert an das holländische Modell, aber mit anderen Vorzeichen. Nicht die GKV soll privatisiert werden, sondern die PKV soll sich in ihren Strukturen der GKV anpassen. Die Anpassung dieser beiden bisher unterschiedlichen Versicherungssysteme hat zur Folge, dass vergleichbare Leistungen auch vergleichbar vergütet werden müssen. Dabei bleiben im privatärztlichen und privatzahnärztlichen Gebührenrecht weiterhin Abweichungen vom Umfang des Leistungsverzeichnisses und innerhalb des Gebührenrahmens (Steigerungssätze) möglich. Dies wird bei den Novellierungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berücksichtigt, bei denen auch die Voraussetzungen für Abweichungen innerhalb des Gebührenrahmens zu präzisieren sind.
Um „schlechte Risiken“ und damit höhere Kosten bei den einzelnen Anbietern der PKV auszugleichen, soll auch in der PKV ein Risikostrukturausgleich geschaffen werden. Einen solchen Ausgleich gäbe es bereits heute schon für die Privatversicherten innerhalb des sog. Standardtarifs. Mit dem Finanzausgleich könne „subsidiär das Bundesversicherungsamt“ betraut werden, das bereits heute den Risikostrukturausgleich der GKV organisiert. Die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde soll auch die Verwaltung der Beitragsgelder und Steuermittel und die Zuweisung an die GKV („Gesundheitsfonds“) ab Mitte 2008 übernehmen. Die Beitragssätze sollen künftig vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt werden.
Da die Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme des Fonds Mitte 2008 ist, dass die Krankenkassen schuldenfrei sind, wird in dem Entwurf festgelegt, dass defizitäre Krankenkassen zuvor von Kassen gleicher Art entschuldet werden müssen. Damit müssten z. B. alle Ortskrankenkassen die auf zuletzt 2,7 Milliarden Euro bezifferten Kredite einzelner Ortskrankenkassen abbezahlen. Für die anderen Kassenarten – Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen – würde dasselbe gelten. Die Folgen werden vermutlich zunächst deutliche Beitragssatzsteigerungen sein.
Zur Reform der Vergütungsordnung im GKV-Bereich heißt es “Aus den vereinbarten landeseinheitlichen Punktwerten und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für ärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 1 ist eine regionale Gebührenordnung mit Europreisen (regionale Euro-Gebührenordnung) zu erstellen“. In der Gebührenordnung seien dabei „sowohl die Preise bei Vorliegen von Unter- und Überversorgung auszuweisen.
Die Euro-Gebührenordnung wird – für den hausärztlichen und fachärztlichen Bereich nach unterschiedlichen Kriterien entwickelte – Pauschalvergütungen in Kombination mit einer überschaubaren Zahl von Einzelleistungsvergütungen vorsehen“, heißt es in dem Entwurf.
„Mit dem neuen Vergütungssystem wird das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übertragen. Die bisherige Budgetierung, die an die Grundlohnsumme anknüpft, wird abgeschafft. Die Finanzvolumina der vertragsärztlichen Versorgung sind künftig an der Morbidität der Versicherten orientiert, d. h. für zusätzliche Leistungen, die aus einem Anstieg des Behandlungsbedarfs der Versicherten herrühren, ist von den Krankenkassen mehr Honorar zur Verfügung zu stellen“, ist in dem Text zu lesen.
Die Kosten- und Mengensteuerung erfolge durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen im künftigen Vergütungssystem. „Zum Abbau von Über- und Unterversorgung werden künftig finanzielle Anreize bei der Ausgestaltung der Euro-Gebührenordnung vorgesehen. Um die Vergütungsreform zu erarbeiten, wird die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss durch ein unabhängiges professionelles Institut unterstützt“.
Durch die Maßnahmen dieses Gesetzes, so der Arbeitsentwurf, ergeben sich für die gesetzliche Krankenversicherung ab dem Jahr 2007 im Vergleich zum geltenden Recht geschätzte finanzielle Entlastungen in einer Größenordnung von ca. 1,9 Mrd. Euro. Geschätzten Minderausgaben durch Einsparungen insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung, bei Krankenhäusern, Hilfsmitteln und Fahrkosten von ca. 2,2 Mrd. € stehen geschätzte Mehrausgaben von ca. 0,3 durch Leistungsausweitungen gegenüber. Durch eine Vielzahl von strukturellen Reformmaßnahmen ergibt sich darüber hinaus mittel- und langfristig zusätzliches Einsparpotential in erheblichem Umfang.
Ab dem Jahr 2008 wird die teilweise Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln fortgeführt und in den Folgejahren ausgebaut. Hierfür werden den Krankenkassen aus Bundesmitteln im Jahr 2008 1,5 Mrd. €, in 2009 3,0 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Ab 2010 soll dieser Bundeszuschuss weiter ansteigen.
Man darf gespannt sein, ob jetzt im wöchentlichen Turnus neue überarbeitete Versionen kommuniziert werden.
Einem Bericht der ZEIT zufolge "kassierten" die Experten der Regierungsfraktionen etwa 80 Änderungen des Entwurfs sofort. Eine Hand voll weiterer Punkte verwiesen sie zur Einigung in die "politischen Gremien".
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nehmen gemeinsam Stellung zur geplanten Gesundheitsreform.
Die gemeinsame Stellungnahme von BDA und DGB finden Sie unter http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/43A8872ABCD87E43C12571D9003E935E/$file/PI-Gem-DGB-BDA.pdf
Am 4. September 2006 haben die Verhandlungsführer von Regierungsfraktionen und Ländern den nachgebesserten Entwurf beraten (siehe hierzu den Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung )
Der offizielle Gesetzentwurf soll im Herbst vorliegen.