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Honorarkürzung

BMG stellt Nachfrage an EBA – Beanstandungsfrist ist unterbrochen

13. Mai 2026

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Nachfragen zum Beschluss an den EBA gestellt – ein Riesen-Erfolg für uns! Dadurch ist die zweimonatige Frist, die das BMG zur Beanstandung hat, unterbrochen. In der Ärztezeitung (12.05.2026) ist zu lesen, dass die Beanstandungsfrist des BMG, die eigentlich am 16. Mai abläuft (das BMG hat den Beschluss des EBA offenbar erst am 16. März erhalten), durch die Nachfrage juristisch „gehemmt“ ist. Das BMG wird wie folgt zitiert: „Die rechtliche Prüfung läuft aber noch weiter als bis zum 16. Mai 2026, da das BMG den erweiterten Bewertungsausschuss mit Schreiben vom 24. April 2026 um ergänzende Stellungnahme im Hinblick auf die verwendeten Daten und das angewandte Verfahren gebeten hat. Bis zum Eingang der Stellungnahme beim BMG ist die Frist zur Beanstandung unterbrochen“.