BORA-Veranstaltung
Am 15.04.2015 fand die BORA Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) in Zusammenarbeit mit den Suchtverbänden Fachverband Sucht e.V. und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. in Berlin statt.
Zunächst eine kurze Einordnung: Schon immer stand in der Rehabilitation von suchtkranken Menschen der Erhalt oder die Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit im Fokus. Bislang bestand mehr oder weniger die Idee, dass alleine durch die Behebung der Suchterkrankung die Erwerbstätigkeit erhalten oder wieder hergestellt werde, dass also Suchtmittelabstinenz das grundlegende Ziel sei. Inzwischen wurde jedoch der Rehabilitationsgedanke weiter entwickelt und die Arbeitswelt verstärkt beachtet. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbezugs erarbeitete. Diese Empfehlungen wurden inzwischen gebilligt und zum 01.03.2015 als "Empfehlungen zur Stärkung des Erwerbsbezugs in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker"[1] verabschiedet. Diese Ergebnisse sollen nun in die Konzeptionen der Rehabilitationseinrichtungen eingearbeitet werden. Zur Vorstellung der Ergebnisse wurde nun bundesweit eingeladen. Während die Empfehlungen zunächst in die Einrichtungen der stationären Suchthilfe eingearbeitet werden, sollen sie später auch auf die ambulante Sucht-Rehabilitation übertragen werden. Zur Bedeutung der Aufgabenstellung wurde mehrfach der "Paradigmenwechsel" angesprochen, der mit dieser Konzeptionserweiterung einhergehe.
Die Empfehlungen wurden in vier Themenblöcke aufgeteilt, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Block I:
Screening / Diagnostik /Assessmentverfahren / Therapie- und Teilhabeplanung und BORA-Zielgruppen
(Peter Missel, Georg Wiegand)
Dieser Block beschäftigt sich mit der Diagnostik und Analyse der Erwerbsbiographie. Dabei sollen nicht nur die groben Eckpunkte erfasst, sondern auch eine genaue Erhebung der Schulbildung und der einzelnen Stationen im Erwerbsleben durchgeführt werden. Zum Beispiel Probleme in der Schule, soziale Integration in der Klasse, Berufswünsche, derzeitige Arbeitssituation (z.B. Anforderungen, Konflikte etc.). Psychodiagnostische Zusatzuntersuchungen (Gedächtnis, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Wissen, IQ, Werthaltungen, Krankheitsbewältigung) ergänzen die Erhebungen. Jedoch soll nur das erhoben werden, was dann auch in die Rehabilitationsplanung miteinfließt! Veränderungen sollten auch durch wiederholte Messungen erfasst werden.
Es können verschiedene Screening-Verfahren als Unterstützung genutzt werden (wie beispielsweise SIBAR, SIMBA-C etc.). Außerdem werden Assessmentverfahren und Dokumentationssysteme vorgeschlagen.
Zielgruppen
Es wurden fünf Zielgruppen (für den Einsatz arbeitsbezogener Leistungen) beschrieben:
- Berufstätige ohne erwerbsbezogene Problemlagen
- Berufstätige mit erwerbsbezogenen Problemlagen
- Arbeitslose nach SGB III
- Arbeitslose nach SGB II
- Rehabilitanden, die nicht erwerbstätig sind
Der Paradigmenwechsel zeigt sich darin, dass nicht nur Arbeitslose beachtet werden, sondern auch Berufstätige und Nicht-Erwerbstätige. Es soll also für jeden Patienten eine berufliche Perspektive erarbeitet werden. Das Konzept der Rehabilitation ist also grundlegend zu verändern. Dies betrifft auch die Vergütungsvereinbarung, und die DRV-Bund könnte ja hier Vorreiter sein und die zusätzlichen Kosten berücksichtigen.
Diskussion zu Block I:
Es wurde nach den zusätzlichen Kosten für den Einsatz der Testverfahren gefragt. Die Antwort war, dass diese derzeit nicht zusätzlich erstattet werden würden, aber zu überlegen sei, ob diese später innerhalb der Reha übernommen werden könnten. Aus dem Publikum kam der Vorschlag, die Besprechung der Testergebnisse (= erstattungsfähig, KTL-Ziffer vorhanden) abzurechnen. Außerdem wurden Umsetzungsprobleme bei einzelnen Testverfahren beschrieben. Die genannten Testverfahren sind zunächst auf die stationäre Rehabilitation bezogen, langfristig ist die Weiterführung in der ambulanten Rehabilitation angestrebt, wie überhaupt der Einsatz in der ambulanten Rehabilitation.
Außerdem kamen Kommentare zur Anwendung der Testverfahren bei der Gruppe der drogenabhängigen Menschen und zu deren spezifischen Erfordernissen.
Block II
Therapeutische Angebote / Leistungen / Settingspezifische Aspekte (Ambulante Rehabilitation Abhängigkeitskranker, Adaption, Nachsorge)
(Dr. Dietmar Kramer, Dr. Joachim Köhler, Dr. Theo Wessel, Denis Schinner)
Bezug genommen wurde auf basale Fähigkeiten, wie Grundarbeitsfähigkeiten, soziale Fertigkeiten und das Selbstbild. Dies wurde an Beispielen und zielgruppenspezifisch erläutert. Während bei Zielgruppe I und II die Wiedereingliederung und der Umgang mit der Suchterkrankung in der Arbeit im Vordergrund stehen, sind bei Zielgruppe III und IV die Vermittlungshemmnisse zu analysieren und zu verändern. Bei Zielgruppe IV muss häufig eine resignative Haltung bearbeitet werden. Belastungserprobungen und Praktika können da hilfreich sein.
Für die ambulante Sucht-Rehabilitation besteht die Besonderheit, dass diese weitgehend berufsbegleitend erfolgt. Es geht also oft um den Erhalt des Arbeitsplatzes. Weitere zielgruppenspezifische Leistungen sind eine sozialrechtliche Beratung und die Beratung zur Teilhabe oder soziale Gruppenarbeit, insbesondere zum Training sozialer Kompetenzen. Die Katamneseergebnisse zeigen auch, dass etliche Menschen, die zuvor erwerbslos waren, erneut in das Arbeitsleben finden. Auch diese Gruppe sollte gefördert werden. Zielgruppenübergreifend könnte auch eine externe Beratung sinnvoll sein (durch berufliche Reha-Beratung der Rentenversicherungen, Job-Center etc.).
Aus der Adaption wird berichtet, dass dort die Zielgruppe IV (ALG II-Bezieher) überwiegend zu finden sei. Die Vermittlung in praktische Tätigkeiten sei entscheidend.
Diskussion zu Block II:
Es wurden verschiedene Erfahrungen und Probleme aus der Praxis ausgetauscht. Oft fehlt für Tätigkeiten eine KTL-Verschlüsselung, auch hat rechtlich gesehen ein Suchtkranker keinen Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation. Aber es wurde auch darauf hingewiesen, dass bei manchen Menschen weiterhin die psychotherapeutische Bearbeitung der persönlichen Probleme Vorrang hat, bevor an eine Erwerbstätigkeit zu denken ist. Es wurde als weitere Maßnahmen ein Anti-Gewalt-Training oder Umgang mit der Haushaltsführung vorgeschlagen. Auch die Finanzierung der genannten Leistungen wurde erneut thematisiert. In der Antwort wurde darauf verwiesen, dass diese Leistungen kein "Add-on" seien, da bislang der genehmigte Kostenrahmen nicht ausgeschöpft wurde. Verwiesen wurde auf die Verlängerungsmöglichkeiten (möglich ist eine "Ausdehnung auf 120 +12" abrechenbare Termine).
Block III
Kooperation / Vernetzung / Fallmanagement / übergreifende Zusammenarbeit
(Gerhard Eckstein, Uwe Hennig, Denis Schinner)
Die Kooperationspartner wurden aufgelistet und Beispiele der Kooperation genannt. Besonders wichtig sei die Kooperation mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsarzt.
Auch die Abgrenzung sei wichtig und es müsse nicht alles selbst erledigt werden bzw. neu erfunden werden.
Bezüglich der zusätzlich anfallenden Kosten sollte das Gespräch mit dem Kostenträger gesucht werden, es gehe um die "kreative" Lösung. Und auch angesichts des Paradigmenwechsels bliebe der Auftrag "Abstinenz" klar erhalten.
Block IV
Dokumentation und sozialmedizinische Leistungsbeurteilung / Qualitätssicherung
(Dr. Andreas Koch)
Zunächst erfolgte die Würdigung der jährlich durchgeführten Sucht-Dokumentation (die Erhebung des Kerndatensatzes) für jeden Klienten im Suchthilfesystem.
Zum KTL: In der Ausgabe 2015 werde ein größerer Spielraum für mögliche Abrechnungen gesehen.
Zum Reha-Entlassungsbericht: Der Freitext sollte die Begründung für die Ankreuzfelder im Entlassungsbericht liefern. Es wurde auch auf die Bedeutung der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung hingewiesen, da dies die Grundlage weiterer Maßnahmen sein könne.
Die externe und interne Qualitätssicherung wurde beschrieben.
Die Entwicklung einer Kennzahl für den Erfolg der arbeitsbezogenen Leistungen dürfte aber kaum möglich sein, da die Patientengruppen einfach zu unterschiedlich seien und auch die lokalen Bedingungen, z.B. der mögliche Arbeitsmarkt, wenig vergleichbar sei.
Fazit der Veranstaltung:
Die Vorstellung der Arbeitsergebnisse war gelungen und die Fragen und Diskussionen rundeten das Bild ab. Übermittelt wurden die Bedeutung der arbeitsbezogenen Leistungen in der Sucht-Rehabilitation sowie die Durchführungsmöglichkeiten.
Renate Hannak-Zeltner
Landessprecherin Baden-Württemberg
Kontakt: bawue@dgvt.de; bawue@dgvt-bv.de
[1]www.deutscherentenversicherung.de/Allgemein /de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/downloads/konzepte_systemfragen/konzepte/gemeinsame_empfehlung_BORA_2014.html
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2015