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Sucht

BPtK kritisiert G-BA-Beschluss und fordert Streichung der rigiden Vorgaben zur Suchtmittelfreiheit in der Psychotherapie

22. August 2025

Nach einem Beschluss des G-BA vom 21. August 2025 darf die Psychotherapie bei Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen länger als bisher dauern, um Suchtmittelfreiheit zu erreichen. Anstatt der bisherigen Regelung, Suchtmittelfreiheit innerhalb von 10 Stunden Behandlung zu erreichen, dürfe dies nun 12 Stunden in Anspruch nehmen. Weitere 12 Stunden können in Anspruch genommen werden, wenn die Suchtmittelfreiheit perspektivisch realistisch ist. Die BPtK kritisiert in ihrer Pressemitteilung diesen Beschluss: „Die starre Forderung nach Abstinenz als Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung muss grundsätzlich abgeschafft werden“, sagt BPtK-Präsidentin und DGVT/BV-Landessprecherin Andrea Benecke. 

 

„Sie entspricht seit Langem nicht mehr dem Stand der Wissenschaft und blockiert gerade für Patient*innen mit schweren Abhängigkeitserkrankungen den Zugang zu dringend notwendiger Hilfe.“ Auch BPtK-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck stellt dar, dass „[d]ie Versorgungsrealität zeigt, dass viele Betroffene sich zunächst nicht für die Abstinenz entscheiden können oder wollen. Ihnen deshalb eine Psychotherapie zu verwehren, ist fachlich nicht haltbar“.