Aktuell
Bundestag beschließt Antimissbrauchsgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)
14. Februar 2025
Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche ein für unseren Bereich wichtiges Gesetz verabschiedet: das UBSKM-Gesetz. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Inhalte des Gesetzes kurz zusammen:
- Vom Parlament gewählte/r Unabhängige/r Bundesbeauftragte* (Aufarbeitungskommission) sichert auf Dauer wichtige Strukturen, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern bzw. Betroffenen bessere Hilfen zu ermöglichen.
- Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt (Betroffenenrat).
- Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.
- Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs.
Weiterlesen:
Arbeit der Aufarbeitungskommission erhält gesetzliche Grundlage - Aufarbeitungskommission