Bundestag beschließt Digitalisierungsgesetze
Das Digitalgesetz sieht vor, dass ab Anfang 2025 für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet wird, außer sie widersprechen. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtern.
Nach intensiver Diskussion unter den Koalitionspartner*innen bezüglich der gestellten Änderungsanträge konnte man sich u.a. auf folgende Ergänzungen zu den ursprünglichen Gesetzentwürfen einigen:
- Selbstständige Nutzung und Verwaltung der ePA ab dem 15. Lebensjahr
- Löschung der ePA 12 Monate nach dem Tod eines/einer Versicherten
- Versicherte sollen Daten aus Smartwatches oder Fitness-Trackern (Wearables) in ihrer ePA speichern können
- Widerspruch gegen die Sekundärnutzung von ePA-Daten auch bei Ombudsstellen der Krankenkassen möglich
- Opt-Out auch in der privaten Krankenversicherung
Die Gesetzentwürfe hatten bereits am 09. November 2023 im Bundestag in 1. Lesung eine breite Zustimmung gefunden, dies können Sie hier nachlesen. Sie wurden dann zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss der Bundesregierung weitergeleitet und am 13. Dezember 2023 dort diskutiert. Die Debatten im Bundestag (1. Lesung, Gesundheitsausschuss, 2./3. Lesung) können Sie hier anschauen.
Derzeit erarbeitet die Gematik die Spezifikation für die ePA als Widerspruchslösung (Opt-out). Festgelegt werden darin die technischen Anforderungen, an denen sich die Hersteller orientieren müssen. Ein erster Entwurf für die Spezifikation sowie das Feinkonzept, das die Arbeit mit der ePA beschreibt, soll noch vor Weihnachten vorgestellt werden.