Bundestag verabschiedet BEEP: Neue Regelungen zur ePA verbessern Datenschutz deutlich
06. November 2025
Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde der Datenschutz in der ePA deutlich verbessert. Der DGVT-Berufsverband setzte sich seit Beginn der Diskussion um die ePA für den Schutz sensibler Daten von Patient*innen ein. Die nun vom Bundestag beschlossene Neu-Regelung in Bezug auf die Abrechnungsdaten in der ePA verbessert Lücken im Datenschutz, die bislang bestanden haben. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet die neue gesetzliche Regelung zur ePA in ihrer Pressemitteilung als großen gesundheitspolitischen Fortschritt.
Mit der neuen Regelung müssen Psychotherapeut*innen (und Ärzt*innen) die ePA nicht mehr befüllen, sofern „erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter oder der Schutz des Kindes-wohls dem entgegenstehen“. Zudem haben ab sofort nur noch die Versicherten selbst Zugriff auf die automatisch eingestellten Abrechnungsdaten und nicht – wie bislang geregelt – alle Behandler*innen, die die ePA befüllen, was ein weiterer Fortschritt für den Datenschutz ist.