Juristisches
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Rosa Beilage 3/2013
Bundesverfassungsgericht: Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem Grundgesetz
15. August 2013
(kb). Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 8.8.13 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass das Therapieunterbringungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, es muss jedoch verfassungskonform ausgelegt werden. Die Unterbringung darf nur dann angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.
Die ausführliche Pressemitteilung vom 8. August 2013 ist veröffentlicht unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-050.html.