Cannabislegalisierung
Cannabisgesetz ist in Kraft getreten
01. April 2024
Erwachsene können in ihren Privaträumen bis zu drei Pflanzen anbauen. Sie können sich Anbauvereinigungen anschließen und gemeinschaftlich, nicht-gewerblich Cannabis produzieren. Weitere Details zu Umfang, Menge und THC-Gehalt der Cannabispflanzen, die angebaut werden können, finden sich im Gesetzestext:
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes können Sie auf der Seite der Bundesregierung oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nachlesen.
Die DGVT und der DGVT-BV haben grundsätzlich die Cannabislegalisierung befürwortet, plädierten jedoch für Erweiterungen von Jugendschutz, Prävention und Suchtbehandlung. Zur Stellungnahme.