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Digitalisierung

Datenschutzbeauftragter Kelber prognostiziert Klagen vor Gericht gegen ePA

30. November 2023

Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten verstößt das automatisierte Befüllen der ePA mit besonders sensiblen Daten das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und EU-Datenschutzgesetze.

 

 

Auch die DGVT und der DGVT-BV hatte gemeinsam mit anderen psychotherapeutischen Verbänden in zwei Fachgesprächen den Bundesdatenschutzbeauftragten auf die besondere Schutzbedürftigkeit psychotherapeutischer Daten hingewiesen, die Stellungnahme finden Sie hier. Kelber prognostiziert gegenüber dem Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) Klagen vor Gericht: „Wenn die Ampelkoalition jetzt Regelungen festlegt, die bei Klagen hochgefährdet sind, weil sie nicht ausreichend differenzieren und dann im Zweifel für einen Stopp des Gesamtprojektes sorgen, wird der eigentlich guten Sache ein Bärendienst erwiesen“.