Deutschaufsätze bis zur Rente
Der kassenzugelassene Berufstand der bundesdeutschen Psychotherapeuten schreibt seit Jahr und Tag Deutschaufsätze von zwei bis vier Seiten Umfang. Zum Glück hängt die ökonomische Existenz gut ausgebildeter Spezialisten nur zum Teil davon ab, dass die Lehrer und die Oberlehrer, die diese Deutschaufsätze bewerten - sprich die Gutachter und Obergutachter - diese Therapiebegründungen für gut genug befinden, um eine Therapie zu genehmigen oder zu verlängern. Natürlich wissen die Gutachter auch, dass diejenigen, welche gute Aufsätze schreiben, nicht notwendig gute Therapien machen und umgekehrt, dass diejenigen, welche holprige Aufsätze zimmern, nicht notwendig schlechte Therapien machen. Damit ist die immanente Logik des Verfahrens aber auch schon am Ende angelangt. Würde man das Gutachterverfahren ersatzlos streichen, würden sicherlich die Kosten für die Gutachter eingespart werden und vermutlich die Zahl der Therapien, die länger als 25 Sitzungen dauern, sprunghaft zunehmen. Aber deshalb würden die Gesamtkosten für Psychotherapie nicht wachsen, weil jeder Therapieplatz nur einmal besetzt werden kann. Möglicherweise müssten die Therapiesuchenden länger warten, was ungewiss ist, weil die Feststellung der Therapieplatznachfrage ein kniffliges Unterfangen ist, das von keiner Stelle oder Institution so richtig ernsthaft angepackt wird.
Die Kurzzeittherapie von 25 Sitzungen zu Lasten der gesetzlichen Kassen ist für erfahrene Therapeuten aufsatzfrei. Daher ist die Zahl der pro Therapeut gutachterpflichtigen Umwandlungs- und Verlängerungsanträge faktisch nicht allzu hoch. Nach den vorhandenen Zahlen werden schätzungsweise pro Monat und pro Praxis zwei davon geschrieben. Macht pro Therapeut ca. 20 bis 25 im Jahr, was mir immer noch als zu hoch veranschlagt vorkommt. Bei 20 Anträgen pro Therapeut und 19.000 Therapeuten sind das 38.000 Deutschaufsätze im Jahr, meist mit Rechtschreib-, Grammatik- und Semantikfehlern, weil kaum jemand Lust hat, sich mit den erzwungenen Textstücken länger als unbedingt nötig zu beschäftigen. 38.000 mittelmäßige bis mittelschlechte Deutschaufsätze befördert die Post im Jahr quer durch unser Land, echte Deutschlehrergreuel! (Auch die Hälfte wäre noch immer ein respektabler Stapel.) Fast tun mir die Gutachter leid. Alle Aufsätze werden auf traditionelle Weise befördert, nicht etwa per Emailanhang verschickt!
Der Nutzen des Gutachterverfahrens wird seit Jahr und Tag bestritten (Köhlke, 2000), aber seine Gegner haben nichts erreicht. Sachlich-differenzierte Kritik (Vogel, Lemisz, Liebeck & Palm, 2002) läuft an alteingesessenen Positionen ab, wie Wasser an einer Glasscheibe. Immer wieder wird auf den pädagogischen Nutzen des Verfahrens verwiesen, doch die Psychotherapeutenverbände sind in erster Linie für das Verfahren, weil es vor dem Bundessozialgericht Argumente zur Absicherung der Honorare geliefert hat. Kaum ein Patient klagt vorm Sozialgericht gegen eine Ablehnung, obwohl es erstaunliche Urteile gibt, die einige gesetzliche Kassen zwangen, bis zu 700 (in Worten: siebenhundert) Sitzungen analytischer Psychotherapie zu bezahlen (Pfäfflin, 2008). Und so darf jeder Therapeut, egal wie lange er bereits Therapien gemacht hat, weiterhin Deutschaufsätze verfassen. Denn bekanntlich lernt der Mensch ja nie aus und lebenslanges Lernen bis zur Rente ist angesagt. Indes wird, wie die Gehirnforschung festgestellt hat, bei aversiven Beschäftigungen überwiegend der aversive Affekt konditioniert und so wird der Ekel vor dieser Schreiberei im Laufe der Jahre immer größer. Man könnte sagen: Jahrelang erzwungene Aufsatzschreiberei verstößt gegen fundamentale emotionale Prozesse, wogegen die gelegentlich von Seiten der Gutachter ausgeteilten Ratschläge auch nicht helfen. Wie schreibt man einen flotten Deutschaufsatz? Man skizziere das Ganze aus dem Kopf, lasse es drei bis vier Tage liegen, nehme für die Entstehungsgeschichte nur das das Wesentliche, das die psychische Dynamik und die Symptomatik bestimmt, beschreibe die Interventionen klar und praktisch und schreibe nicht zuviel theoretischen Kohl. So also ginge es doch - in ein bis zwei Stunden! (Zimmer, 2009)
Neuerdings muss im Antragsformular vom Therapeuten unterschrieben werden, dass er den Aufsatz eigenhändig verfasst habe. Denn es ist ein offenes Geheimnis, das viele, die die Schreiberei gründlich satt haben, das Material für die Anträge professionellen Schreibbüros übergeben. Dort werden oftmals wissenschaftlich aufgeplusterte Traktate verfasst, die der Praktiker dann wieder zusammenstreichen muss, damit die Fremdschreiberei nicht zu sehr auffällt. Immerhin spart das zwei Drittel des vormaligen Zeitaufwands und kostet zwischen 100.- und 160.- Euro pro Antrag. Davon fließen rund 53.- Euro durch die Honorarauszahlung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung wieder zurück. Diese Art, sich die Schreiberei von Hals zu schaffen, ist also nur bedingt erfolgreich. Ein- bis zweimal hilft hingegen die andere Methode: Man nehme vor X Jahren geschriebene, erfolgreiche Anträge, ändere die Personenkennzeichen und schicke sie frech erneut zur Gutachterei. Dazu braucht man eine tiefe Vorratskiste, denn viele Gutachter sind auch schon lange im Geschäft.
Die Terminologie der Aufsätze ist streng schulenbezogen: psychodynamischer Tiefblick ist nur in den analytisch-tiefenpsychologischen Traktaten gestattet, Problemanalysen mit technisch ausgefeilter Reiz-Kognitions-Reaktions-Konsequenz-Terminologie dominieren in den Verhaltenstherapieanträgen. Der Wechsel ins Nachbargebiet wird nicht gouttiert, daher muss Manches, was in der einen Terminologie kurz zu fassen wäre, in der anderen aufwendig und umständlich umschrieben werden. Was man oft so schlicht vor sich hindenkt, schreibt man am besten gar nicht, denn es klingt nicht wissenschaftlich und objektiv genug. Auch mit der Länge der Aufsätze empfiehlt es sich nicht zu scherzen, denn das Gutachterverfahren ist ein Prokrustesbett. Hat ein Therapeut wenig Material exploriert, weil ihm auf Grund seiner Erfahrung zu rasch klar geworden ist, wie die Probleme zu behandeln sind, dann muss er das Material strecken, d.h. stimmig Etwas dazu fantasieren, damit der Aufsatz mindestens drei Seiten ausfüllt. Denn wer weniger schreibt, kann unmöglich mehr Sitzungen benötigen. Umgekehrt muss natürlich überquellendes Material zurechtgestutzt und verbogen werden, damit es in die vorgegebenen, schulenspezifischen Denkschablonen hineinpasst. Ach, und noch eine Abstrusität existiert seit Jahr und Tag. Für die vielleicht gleiche Menge an Schreiberei gibt es ganz unterschiedliche Therapieverlängerungen: am wenigsten für eine Verhaltenstherapie, 5 bis 10 Sitzungen mehr für eine tiefenpsychologische Behandlung und mindestens 80 Sitzungen mehr für eine analytische Psychotherapie. Warum das so Sinn macht, wissen die Götter. Im Lande, in dem ehemals Dichter und Denker diese Götter priesen, ist der verbale Tiefsinn nach wie vor mehr wert als eine pragmatische Problemlösung. Oder, um es mit den Worten des verstorbenen, international renommierten Psychotherapieforschers Klaus Grawe zu sagen: "Die Fragwürdigkeit des gegenwärtigen deutschen Regelungssystems auf dem Gebiet der Psychotherapie ist für jemanden, der außerhalb der Gültigkeit dieses Regelungssystems psychotherapeutisch tätig ist, wohl leichter erkennbar als von innerhalb." (Grawe, 2005)
Literatur
Grawe K. (2005). (Wie) kann Psychotherapie durch empirische Validierung wirksamer werden? Psychotherapeutenjournal, 1/2005
Köhlke H.-U. (2000). Das Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie, DGVT-Verlag
Pfäfflin F. (2008). Beschwer(d)en, Jammern und Klagen, Psychotherapeut, vol 53, 432-440
Vogel H., Lemisz W. Liebeck H. & Palm W. (2002). Zur Bewertung des Gutachterverfahrens für die ambulante Verhaltenstherapie durch die GutachterInnen. Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis (VPP), vol 12 (3), 228-231
Zimmer D. (2009). Die Quälerei mit dem Abfassen von Therapieanträgen – Wie kann man mit dem Gutachterverfahren leben? Aktuelles aus der psychosozialen Fach- und Berufspolitik, Supplement zu VPP 1/2009
Wolfgang Palm, Karlsruhe