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Pressemitteilung

DGVT-Berufsverband: Sparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit gefährden psychotherapeutische Versorgung und stellen einen weiteren Angriff auf die Psychotherapie dar!

31. März 2026

Noch während die Beanstandungsfrist zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung läuft (das BMG kann innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses von seinem Beanstandungsrecht nach § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V Gebrauch machen), liegen schon neue, viel weitreichendere Sparempfehlungen der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzten Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf dem Tisch. Die Sparempfehlungen betreffen das Gesundheitssystem insgesamt. Einige Vorschläge beziehen sich ganz konkret auf die psychotherapeutische Versorgung. Die damit verbundenen möglichen Kürzungen müssen kurzgefasst sowohl für Patient*innen als auch für unsere Berufsgruppe als völlig inakzeptabel bezeichnet werden.

 

Ziel der insgesamt 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ist die Beitragsstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, die Vorschläge des Berichts zügig zu prüfen und auf dieser Grundlage sehr zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um kurzfristig wirksame Maßnahmen umzusetzen. Inhaltliche Reformen hat das BMG erst für das Jahresende angekündigt.

Die Vorschläge müssen daher jetzt in der öffentlichen und fachlichen Diskussion sorgfältig ausgewertet werden, bevor sie in Gesetzesform gegossen werden. Für uns bedeutet dies, dass wir klar und deutlich formulieren, dass die Sparvorschläge, die die Psychotherapie betreffen, aus unserer Sicht unverhältnismäßig sind und in dieser Form nicht umgesetzt werden dürfen.

Insbesondere die Idee der Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die sogenannte „Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV)“ stellt eine Gefahr für die psychotherapeutische Versorgung insgesamt dar. Wir fordern daher, diese Empfehlung nicht umzusetzen! Dieser Sparvorschlag geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei, denn er würde soziale Ungleichheit noch vertiefen. Bei zunehmenden Zahlen an behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen darf nicht genau dort die Schere zum Sparen angelegt werden! Es lässt sich absehen, dass weniger ambulante Psychotherapie zur Verlängerung von Krankschreibungen, zu vermehrten stationären Behandlungen und letztlich auch zu mehr Frühberentungen führen wird.

Der DGVT-Berufsverband ruft seine Mitglieder dazu auf, die Proteste gegen die Honorarkürzung weiterzuführen - jetzt nochmal mehr!