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Aktuelles

DGVT-BV begrüßt neues multiprofessionelles Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche

26. März 2024

Der G-BA hat am 21.03.2024 die Psychiatrische Komplexversorgung auch für Kinder und Jugendliche beschlossen. Für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen besteht bereits ein Versorgungsprogramm. Das neue Versorgungskonzept für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche hat das Ziel, das Potenzial der verschiedenen Behandlungs- und Hilfesysteme besser zu nutzen.

 

Die Versorgung nach der geplanten Richtlinie unterstützt für die schwer psychisch erkrankten Patient*innen gegenüber den bestehenden Versorgungsformen auch eine Verkürzung oder Vermeidung von stationären Aufenthalten sowie die Möglichkeit der Versorgung in der häuslichen Umgebung.

Der grundlegende Ansatzpunkt ist eine teambasierte multiprofessionelle Versorgung. In den zu bildenden Teams arbeiten jeweils ein*e Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und ein*e Kinder- und Jugendpsychiater*in systematisch zusammen. Die Patient*innen bzw. die Sorgeberechtigten wählen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in. Diese*r plant für sie die gesamte Behandlung („Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in“). Teil des sogenannten „Zentralen Teams“ ist darüber hinaus eine nichtärztliche koordinierende Person, die bestimmte Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Die Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in sorgt dafür, dass alle beteiligten Leistungserbringer*innen koordiniert zusammenarbeiten. Abhängig vom jeweiligen Bedarf werden auch Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste oder der Eingliederungshilfe in die Versorgung einbezogen.

Der multiprofessionelle Ansatz wird durch den DGVT-Berufsverband ausdrücklich unterstützt. Die geplante Kooperation der Leistungserbringer*innen untereinander und ein besserer Austausch an den Schnittstellen unterschiedlicher Hilfesysteme ermöglichen eine bedarfsgerechtere, berufsgruppenübergreifende Behandlung – auch diesen Aspekt begrüßt unser Verband, er stellt eine jahrelange Forderung der DGVT und des DGVT-Berufsverbands dar.

Cornelia Metge, KV-Vertreterin für den DGVT-BV in Sachsen, kommentierte für die Bundespsychotherapeutenkammer die Richtlinie wie folgt: „Die Richtlinie bietet künftig den Rahmen für eine bessere Zusammenarbeit und Koordination der Leistungen an diesen Schnittstellen, zum Beispiel zur Jugendhilfe, zu Schule und Kita oder zur Eingliederungshilfe. Insbesondere die vorgesehenen regelmäßigen interdisziplinären Fallkonferenzen, die Teilnahme an SGB-übergreifenden Hilfekonferenzen und die verschiedenen Koordinationsleistungen können zum Gelingen einer gut abgestimmten multiprofessionellen Versorgung beitragen“.

Zur Frage der Umsetzung in die Praxis werden wir uns noch ausführlicher mit dem Beschluss befassen.

Den Beschluss des G-BA vom 21.03.2024 finden Sie hier.

Die Stellungnahme des DGVT-BV vom finden Sie hier: https://www.dgvt-bv.de/aktuell/news-details/stellungnahme/