Skip to main content
 
Berufs- und Sozialrecht  • Aktuelle Informationen

DGVT-BV-Info: Anzeige Therapieende - neue Pseudoziffern (88130 und 88131) ab 1.7.2020

16. Juni 2020
 

Ende April hatte die KBV einige Neuerungen zur Psychotherapie-Vereinbarung („Bundesmantelvertrag“) veröffentlicht, die ab 1.7.2020 in Kraft treten werden, darunter auch das hier diskutierte neue Prozedere der Anzeige des Therapieendes durch eine neue Pseudoziffer (das bisherige PTV-Formular entfällt).

Die Anzeige des Therapieendes muss ab 1.7. unverzüglich, d.h. möglichst nach der letzten Sitzung bzw. möglichst noch im laufenden Quartal des Therapieendes stattfinden. Die Pseudoziffer kann aber auch im Falle, dass das Therapieende noch nicht abzusehen ist, bis zu zwei Quartale nach der letzten Sitzung in die Quartalsabrechnung eingegeben werden.

Hier die offizielle Info der KBV:

Therapieende in der Abrechnung kennzeichnen

Therapeutinnen und Therapeuten müssen ab 1. Juli in ihrer Abrechnung kennzeichnen, wenn eine Richtlinientherapie beendet wurde. Dafür gibt es zwei Zusatzziffern: die 88130 für die Beendigung einer Psychotherapie ohne anschließende Rezidivprophylaxe und die 88131 für die Beendigung mit anschließender Rezidivprophylaxe.

Beide Zusatzziffern sind ab dem dritten Quartal in der Praxissoftware hinterlegt und werden im Rahmen der Abrechnung übermittelt.

https://www.kbv.de/html/1150_45852.php