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DGVT-BV-Info: Ausgangssperre - Auswirkungen auf Psychotherapie-Praxen (aktuell: in Bayern)

20. März 2020
 

Anhand des Beispiels Bayern (auch einzelne Kommunen haben bereits partielle bzw. eingeschränkte Ausgangssperren verhängt), das ja vermutlich nur den Startschuss gegeben hat für weitere Ausgangssperren in den Bundesländern, möchte ich auf die Fragen zum Thema eingehen, was für Psychotherapie-Praxen gilt in diesem Fall:

  • Ob ein/e Patient*in zum persönlichen Aufsuchen einer Psychotherapie-Praxis seine / ihre Wohnung trotz Ausgangssperre verlassen darf, hängt davon ab, ob dieser Praxisbesuch "medizinisch dringend erforderlich" ist.
  • Sie sollten im Falle einer Ausgangssperre prüfen, ob eine face-to-face-Sitzung in der Praxis dringend erforderlich ist.
  • Falls Sie zu der Entscheidung kommen, dass eine Präsenzsitzung durchgeführt werden soll, könnten Sie der / dem Patient*in/en eine Bescheinigung über den dringend erforderlichen Behandlungstermin ausstellen. In Absprache mit dem / der Patient*in (Datenschutz beachten, Zustimmung zu E-Mail-Kontakt zuvor schriftlich einholen, Formular zu finden im DGVT-BV-Mitgliederbereich), kann diese Bescheinigung auf Wunsch der / des Patient*in auch per E-Mail erfolgen.

Die PTK Bayern hat einen sehr gut formulierten Hinweis zur Situation für Psychotherapie-Praxen und Psychotherapie-Patient*innen bei Ausgangssperre veröffentlicht: https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_ausgangsbeschraenkungcorona.html

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