DGVT-BV-Info: Empfehlung von Kassenwatch zur Umgehensweise mit den neuen GOP-Analogziffern in der Kostenerstattung
Die meisten Krankenkassen entziehen sich bislang der Erstattung. Die häufigsten Varianten, wie Kassen sich der Erstattung der neuen Analogziffern entziehen, sind nach den Meldungen der Kolleg*innen auf Kassenwatch folgende:
- Kasse fordert einen angepassten Kostenvoranschlag (ohne die neuen Analogziffern)
- Kasse bewilligt Therapie unter Ausschluss der neuen Analogziffern
- Kasse kürzt Rechnung (Wegfall der neuen Analogziffern)
Wir halten dieses Vorgehen der Kassen für nicht rechtskonform und möchten daher noch einmal ausdrücklich dazu auffordern, dass Versicherte sämtliche Probleme im Zusammenhang mit den neuen GOP-Analogziffern dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) melden!
Ein aktuelles Fall-Update auf Kassenwatch.de zeigt, dass die Techniker Krankenkasse (TK) im zeitlichen Zusammenhang mit einer solchen Meldung beim BAS einlenkte und zumindest der Vergütung einzelner Analogziffern doch noch zustimmte. Von einzelnen Kassen wird berichtet, dass sie die entsprechenden Ziffern übernehmen.
Es lohnt sich aus unserer Sicht, gemeinsam mit allen Kolleg*innen in der Kostenerstattung die Ziffern konsequent zu beantragen und Ablehnungen durch die Kassen mit Widersprüchen und Meldungen beim BAS zu beantworten.
In den ausführlichen FAQs von Kassenwatch erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die GOP-Analogziffern in der Kostenerstattung. Sie finden dort auch Formulierungsvorschläge, die Sie für den Schriftverkehr mit den Kassen nutzen können