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DGVT-BV-Info: Fallbesprechungen bei Kindeswohlgefährdung werden zukünftig vergütet

26. Mai 2021

Der Bundestag hat eine überfällige Neuregelung für die Arbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung beschlossen: Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern können zukünftig vergütet werden. Dies wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Ende April durch den Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 7. Mai zugestimmt. Vergütet werden sowohl Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen.

 

Die Vergütung der Fallbesprechungen ist noch im EBM zu regeln (Beschluss des Bewertungsausschusses steht noch aus). Weitere Informationen folgen.

https://www.observer-mis.de/data/exchange/MONITOR_CHRO/319-21.pdf

Mitgliedern unseres Verbands stehen folgende Handreichungen zum Thema Kindeswohlgefährdung zur Verfügung: