Skip to main content
 
DGVT-BV-Info

​​​​​​​DGVT-BV-Info: Neue Abrechnungsempfehlungen für PKV-Versicherte und Online-Info-Veranstaltungen

28. Juni 2024

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich erfolgreich für eine Verbesserung der gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie eingesetzt. Wir möchten Sie über die wichtigen Neuerungen und Verbesserungen für die Abrechnung von Leistungen bei  Privatversicherten und Beihilfeberechtigten informieren.

 

DGVT-BV-Infoveranstaltungen (online) zu den neuen Abrechnungs-Empfehlungen:

Nina Engstermann (Psychologische Psychotherapeutin) bietet im Juli und August Infoveranstaltungen (online) für unsere Mitglieder zu den neuen Abrechnungsempfehlungen an. Zum Termin

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt. Darüber berichtet die BPtK in einer ausführlichen Pressemitteilung.

Es handelt sich hierbei um Empfehlungen, die sich auf die bisherigen Regelungen der GOÄ und GOP beziehen. Damit können bereits vor dem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP höhere Vergütungen abgerechnet werden mit den Kostenträgern der PKV und Beihilfe. Eine neue GOÄ bzw. GOP steht weiterhin auf der Agenda der Gesundheitspolitik. Unser Verband sieht ebenso wie die Bundespsychotherapeutenkammer (vgl. Pressemitteilung der BPtK) weiterhin einen dringenden Novellierungsbedarf der veralteten Gebührenordnung GOÄ/GOP.

Den Text der neuen Abrechnungsempfehlungen finden Sie hier:

Mit den neuen Abrechnungsempfehlungen dürfen bestimmte Leistungen, die neu aufgenommen wurden, durch sog. Analogabrechnung in Rechnung gestellt werden. Die neuen Regelungen beziehen sich vorwiegend auf die neueren psychotherapeutischen Leistungen (Sprechstunde, Akutbehandlung), d.h. auf sofortige und kurze Interventionen. Neu ist z.B. die Möglichkeit, bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen durchzuführen.

Geklärt wurde die langjährige Fragestellung dar, wie der Gutachterbericht abzurechnen ist. Die Abrechnungsempfehlung lautet nun (ab 1.7.2024):

„Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren unter Einbeziehung vorliegender Befunde und ggf. Abstimmung mit vor- und mitbehandelnden Ärzten und Psychotherapeuten: analog Nr. 85, je angefangene Stunde Arbeitszeit.“

Neu aufgenommen wurden z.B. mehrere diagnostische Leistungen („Psychotherapeutische Untersuchungsziffer, analog Nr. 801), auch die Abrechnung von DiGAs und Tests ist nun klarer definiert. Insgesamt gibt es 16 neue, gesonderte Abrechnungsempfehlungen, die zu deutlich höheren Honoraren führen.

Die Empfehlungen gelten bereits ab 1. Juli 2024 für die Rechnungsstellung bei Privatpatient*innen.