DGVT-BV-Info: Neue Gebührenordnung Unfallkassen (DGUV) ab 1.1.2020
Die neue Gebührenordnung der DGUV sieht 130 Euro (zuvor 110 Euro) für die Behandlungsstunde sowie einige neue traumaspezifische Abrechnungsmöglichkeiten vor. Weitere Informationen zum sog. Psychotherapeutenverfahren der DGUV finden Sie hier: https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/psychotherapeuten/index.jsp
Hinweis für Kostenerstatter*innen:
Die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren finden Sie hier: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/psych1.pdf
Das Psychotherapeutenverfahren richtet sich an „ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind.“ Das heißt: auch Kolleg*innen ohne KV-Zulassung (die die sonstigen o.g. Anforderungen erfüllen) können sich daran beteiligen!
Das Gebührenverzeichnis finden Sie hier.