Aktuell • Niedergelassene
DGVT-BV-Info: Neue Sonderregelung zur ePA schützt Kinder und Jugendliche - Bei Gefährdung des Kindeswohls ist Datenübermittlung nicht verpflichtend
06. Mai 2025
Dies gilt z. B., wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet werden könnte und die Befüllung der ePA dessen Schutz in Frage stellen würde.
Die Richtlinie ist am 1. April 2025 in Kraft getreten und steht hier als Download bereit.