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DGVT-BV-Info: Neue Sonderregelung zur ePA schützt Kinder und Jugendliche - Bei Gefährdung des Kindeswohls ist Datenübermittlung nicht verpflichtend

06. Mai 2025

Die KBV hat mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Richtlinie abgestimmt, die zu dieser Frage Klarheit bringt: Danach sind Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen nun nicht mehr verpflichtet, bei unter 15-Jährigen die ePA mit Daten zu befüllen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegen sprechen.

 

Dies gilt z. B., wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet werden könnte und die Befüllung der ePA dessen Schutz in Frage stellen würde.

Die Richtlinie ist am 1. April 2025 in Kraft getreten und steht hier als Download bereit.