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Aktuell

DGVT-BV-Info: Übersicht Corona-Sonder-Regelungen GKV und PKV/Beihilfe (Stand 01.01.2022)

14. Januar 2022

Videobehandlungen in der GKV weiter unbegrenzt möglich / Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte beendet / BPtK, PKV und Beihilfe beschließen dauerhafte Regelung für Videobehandlung auch über Pandemie hinaus.

 

Die Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte wurden auch für das 1. Quartal 2022 verlängert.

Videobehandlungen können weiterhin (zunächst bis zum 31.3.2022) unbegrenzt angeboten werden. Es können weiterhin Einzelsitzungen und auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden.

Praxen sind bei der Anzahl der Patient*innen und der Leistungsmenge weiterhin nicht begrenzt. Die Videosprechstunde ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient / die Patientin zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war.Die Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte wurden auch für das 1. Quartal 2022 verlängert.

Videobehandlungen können weiterhin (zunächst bis zum 31.3.2022) unbegrenzt angeboten werden. Es können weiterhin Einzelsitzungen und auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden.

Praxen sind bei der Anzahl der Patient*innen und der Leistungsmenge weiterhin nicht begrenzt. Die Videosprechstunde ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient / die Patientin zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war.

Eine Psychotherapie kann somit ohne persönlichen Kontakt zwischen Patient*in und Therapeut*in beginnen. Die KBV betont, dass dies besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben sollte, zum Beispiel, wenn dem Patienten / der Patientin ein Aufsuchen der Praxis nicht zumutbar ist.

Auch die telefonische Behandlung von Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar. Die Sonderregelung Telefonkonsultation gilt vorerst bis zum 31. März 2022.

Die hierzu maßgeblichen Informationen sind veröffentlicht auf der Homepage der KBV:

•     Übersicht Videosprechstunde (Stand 12.01.2022)

•     Übersicht Telefonkonsultation (Stand 03.01.2022)

•     KBV-Corona-Kurzüberblick Sonderregelungen (Stand 16.01.2022) 

 

Für PKV / Beihilfe gilt Folgendes:

Die Videobehandlung wird auch nach der Corona-Pandemie möglich sein. Hierzu haben BPtK, PKV und Beihilfe eine dauerhafte Regelung beschlossen.

Damit ist die Behandlung ab 1.1.2022 unbefristet als Videositzung möglich, unabhängig von der pandemischen Situation. Die Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der BPtK, PKV und der Beihilfe zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen finden Sie hier: Abrechnungsempfehlungen

Wichtig: 

Die Regelung zur erweiterten telefonischen Beratung für privat Versicherte (durch eine Mehrfachberechnung der Nummer 3 ) ist zum 30. Juni 2021 ausgelaufen.

Weitere Informationen für den Bereich PKV/Beihilfe ergeben sich nochmals aus der Abrechnungsempfehlung anbei, die zwar nicht mehr gültig ist, in der jedoch einzelne Fragen nochmals klarer erläutert sind: Abrechnungsempfehlungen