DGVT-BV-Info: Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung
Der G-BA hat die Psychotherapie-Richtlinie um zusätzliche Regelungen für die Behandlung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ergänzt. Menschen mit Intelligenzminderungen, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, können zukünftig für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie auch zusätzliche Zeiteinheiten zulasten der Krankenkassen erhalten. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, Bezugspersonen in die ambulante Psychotherapie dieser Patientengruppe einzubeziehen, erweitert worden.
So können künftig Menschen mit einer geistigen Behinderung bis zu 10 psychotherapeutische Sprechstunden-Einheiten je Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde soll den Patienten zeitnah ein niedrigschwelliger Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht werden. Sie dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Die Sprechstunde kann bisher als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 150 Minuten) durchgeführt werden; bei Kindern und Jugendlichen als Einzelbehandlung in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten).
Der G-BA hat zudem die Definition der Patientengruppe, für die die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten gelten sollen, geklärt:
„Menschen, bei denen eine Diagnose entsprechend des Abschnitts „Intelligenzstörung“ (F70-F79) nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) vorliegt. Dies sind insbesondere leichte bis schwerste Intelligenzminderungen.“
Hier geht es zur Pressemeldung des G-BA: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/768/?
Herzlichen Gruß
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