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Aktuelle Informationen

DGVT-BV-Info: Zi-Praxis-Panel 2018 ist gestartet - Aufruf zur Teilnahme

16. Oktober 2018
 

Liebe KollegInnen,

unser Verband möchte Sie hiermit wieder zur Teilnahme am jährlichen Zi-Praxis-Panel aufrufen, falls Sie zu einer der per Zufallsprinzip ausgewählten Praxen gehören, die  den Erhebungsbogen zu Praxisstruktur, Praxiskosten, Praxisumsatz und Arbeitszeiten erhalten haben. Die Erhebung endet am 30. November 2018.

Das Zi-Praxis-Panel (ZiPP) stellt eine wichtige Datengrundlage für die Honorarverhandlungen von KBV und Krankenkassen sowie für die Weiterentwicklung des EBM dar. Diese sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.

Bei den bundesweiten Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geht es jedes Jahr vor allem um den sog. Orientierungswert und damit um die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Mit dem Praxis-Panel untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. Die Erhebung erfolgt seit 2010 jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.

Die angeschriebenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen haben einen mehrseitigen Fragebogen erhalten. Die Angaben müssen vom Steuerberater testiert werden. Für den Aufwand bei Arzt und Steuerberater zahlt das Zi eine Aufwandspauschale.

Zum Datenschutz einige Hinweise:

Da die Teilnahme insgesamt freiwillig ist, ist es aus unserer Sicht auch möglich, dass Sie höchstpersönliche Daten (z.B. Unterhaltsleistungen) schwärzen. Das ZIPP sagt Datenschutz zu (ein Notar ist offenbar beauftragt, die Informationen zu prüfen, die dann zur Auszahlung der Aufwandspauschale führen). Sie finden einige nützliche "FAQs" auf der Seite des ZIPP: https://www.zi-pp.de/faq.php

Geeignet zur Teilnahme sind insbesondere Praxen, die relativ hohe Praxiskosten aufweisen können (im Verhältnis zu den nachgewiesenen Honorareinnahmen), die Personal beschäftigen und die überdurchschnittlich viel Arbeitszeit angeben können.

 

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Bundesgeschäftsstelle