DGVT-BV: Klage der KBV gegen Honorarkürzung ist ein wichtiger Schritt!
Gegen einen Beschluss des EBA können nur die Selbstverwaltungskörperschaften vorgehen, also hier die KBV und der GKV-Spitzenverband. Einzelne Vertragspsychotherapeut*innen oder die psychotherapeutischen Berufsverbände haben keine direkte rechtliche Möglichkeit, diesen Beschluss mit einer Klage anzugreifen.
Was können Sie als Vertragspsychotherapeut*in tun?
1. Regelmäßig Widerspruch gegen Ihren Honorarbescheid einreichen
Der DGVT-BV wird natürlich – wie bislang auch – einen Musterwiederspruchstext gegen den Honorarbescheid 2/2026 für seine Mitglieder vorbereiten.
Der Beschluss des EBA ist aus unserer Sicht rechtswidrig, weil die Berechnungsgrundlage, die dem Beschluss des EBA zugrunde liegt, methodische Mängel hat. Der EBA selbst hat die zugrunde liegende Systematik als überprüfungsbedürftig eingestuft und den Bewertungsausschuss angewiesen, diese bis September 2026 zu überprüfen! Dennoch wurde jetzt auf dieser Basis schnell noch die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit sofortigem Vollzug zum 01. April 2026 gekürzt.
Diese Argumentation ist schon jetzt Grundlage in den DGVT-BV-Mustervorlagen für die Honorarwidersprüche in jedem Quartal.
Unsere ausführliche Argumentation zum Thema Berechnungsgrundlage des EBA-Beschlusses findet sich in unserem Positionspapier vom 17. März 2026.
2. An Demos teilnehmen
Nehmen Sie an den zahlreichen Demonstrationen teil, die in verschiedenen Städten Deutschlands derzeit stattfinden. Informationen über Zeit und Ort der geplanten Demos finden Sie jeweils aktuell auf unserer Website auf der Themenseite „Honorarkürzung für ambulante Psychotherapie“.
3. Petition mitzeichnen
Beteiligen Sie sich an der Petition auf change.org „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“. Diese Petition haben bereits über 400.000 Menschen unterschrieben und sie erzielt große Aufmerksamkeit für das Thema.
4. Bundestags-Petition
Aktuell wurde eine Bundestagspetition (Nummer: 196376) eingereicht. Dies ist eine gemeinsame Initiative mit anderen Verbänden. Diese Petition ist äußerst wichtig. Erreicht sie ein bestimmtes Quorum (50.000 Mitzeichnungen innerhalb der Frist), kann eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss stattfinden, in der das Anliegen mit Abgeordneten diskutiert wird. Dies ist unser Ziel: Das Thema der ungerechtfertigten Honorarkürzung in das parlamentarische Verfahren einzubringen.
Wir informieren, sobald die Bundestags-Petition gezeichnet werden kann. Das kann noch einige Tage oder Wochen dauern, was üblich ist bei solchen Petitionen.
5. Protestschreiben an Mitglieder des Gesundheitsausschusses und BMG schicken
Richten Sie Ihren Protest per E-Mail oder Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Ebenso an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Und senden Sie den Mitgliedern des Bundestags aus Ihrem Heimatwahlkreis (Wohnsitz/Praxisstandort) einen Protestbrief.
Wir empfehlen, dass Sie das Musterschreiben individuell anpassen. Erfahrungsgemäß erzielt dies mehr Wirkung bei den Adressat*innen, als wenn alle Schreiben den gleichen Wortlaut haben.
Alle Infos unter:
DGVT-BV-Themenseite „Honorarkürzung für ambulante Psychotherapie“.