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Stellungnahme

DGVT und DGVT-BV kritisieren starre Forderung des G-BA nach Suchtmittelfreiheit als Voraussetzung für eine Psychotherapie

25. September 2025

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.08.2025 räumt Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen mit 24 statt bisher 10 Behandlungsstunden zwar künftig einen längeren Zeitraum ein, um im Verlauf ihrer Psychotherapie Suchtmittelfreiheit zu erreichen. DGVT und DGVT-BV sehen es jedoch kritisch, dass die Abstinenzpflicht weiterhin Voraussetzung für eine längerfristige Behandlung bleibt. Dies erschwert für viele Patient*innen mit einer Suchterkrankung den Zugang zur Psychotherapie. Die starre Forderung nach Abstinenz als Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung muss abgeschafft werden.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen zur Suchtmittelfreiheit als Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie angepasst. Mit einem Beschluss vom 21.08.2025 hat der G-BA § 27 der Psychotherapie-Richtlinie neu geregelt: Bei einer durch psychotrope Substanzen wie Alkohol oder Medikamente verursachten Abhängigkeitserkrankung kann eine Psychotherapie künftig bis zu 12 Behandlungsstunden umfassen, um eine Suchtmittelfreiheit bzw. Abstinenz zu erreichen (bisher waren maximal 10 Behandlungsstunden möglich). Neu hinzu kommt die Möglichkeit weiterer 12 Behandlungsstunden, wenn die Suchtmittelfreiheit bis zu diesem Zeitpunkt zwar nicht erreicht, dieses Therapieziel aber weiter realistisch ist und konkrete therapeutische Schritte zum Erreichen dieses Ziels vereinbart wurden.

Der DGVT-BV kritisiert diesen Beschluss. Unser Verband hatte sich im Rahmen der Anhörung beim G-BA am 17.12.2024 für eine vollständige Aufhebung der Abstinenzpflicht für Patient*innen eingesetzt. Mit dieser Forderung haben wir uns zudem mit einem Schreiben vom 15.08.2025 an den Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Hendrik Streeck, gewandt. In dem Schreiben an Prof. Streeck lehnten wir die angekündigte Entscheidung des G-BA, das Abstinenzgebot auf 24 Therapiesitzungen zu erhöhen, klar ab und verwiesen auf unsere Forderung, das Abstinenzgebot bei Suchterkrankungen im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie vollständig aufzuheben. Wir vertreten die Auffassung, dass Abstinenz ein Therapieziel darstellt und demnach nicht als Voraussetzung für eine Psychotherapie definiert werden kann.

Der Beschluss des G-BA zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie wird zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Weitere Informationen:
Richtlinien-Psychotherapie bei Abhängigkeitserkrankungen - G-BA Beschluss vom 21.08.2025

Rigide Vorgaben der Suchtmittelfreiheit in der Psychotherapie streichen! BPtK vom 21.08.2025