Elektronische Patientenakte
DGVT-BV setzt sich für Opt-In für Kinder und Jugendliche bei ePA ein
26. März 2024
Der DGVT-BV begrüßt die Digitalisierung im Gesundheitswesen, betont aber die Wichtigkeit der Patient*innenrechte in beiden Gesetzen. Besonders schützenswert sind in diesem Zusammenhang die Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Solange bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, setzt sich der DGVT-BV für ein Opt-In-Verfahren für Kinder und Jugendliche ein. Zu diesen Voraussetzungen zählen:
- Nutzung der ePA nur in der Gesundheitsversorgung und nicht von Institutionen außerhalb des Gesundheitssystems
- Keine Weitergabe von Daten an Nicht-Sorgeberechtigte und Aufklärung von Jugendlichen
- Schutz der Rechte Dritter sowie Berücksichtigung der Veränderung der Einsichtsfähigkeit von Jugendlichen mit zunehmendem Alter
- Aktive Zustimmung aller Gesundheitssorgeberechtigter zur ePA