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DGVT-BV

DGVT-BV-Info: Aktuelle Diskussion um Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10 %

06. Februar 2026

Aktuell wird ein Antrag des GKV-Spitzenverbands diskutiert. Dieser Antrag bezieht sich auf die Prüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen auf Grundlage aktueller statistischer Kostendaten durch den Bewertungsausschuss. Der Antrag der Krankenkassen wurde in der Sitzung am 21. Januar 2026 jedoch nicht beschlossen. Aktuell laufen Beratungen im Bewertungsausschuss. Im Folgenden möchten wir unsere Mitglieder informieren, wie wir uns als Verband gegen die drohenden pauschalen Kürzungen einsetzen.

 

 

Konkret sollen die Bewertungen mehrerer psychotherapeutischer Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) für das Jahr 2026 überprüft werden – darunter die GOP 30932, 30933, 35151, 35152 sowie die GOP 35173 bis 35179 und das gesamte Kapitel 35.2 EBM (antragspflichtige Leistungen). Ausgangspunkt ist die Auswertung der Kostenstrukturstatistik von Praxen für das Jahr 2023.

Die Thematik beschäftigt unseren Verband selbstverständlich intensiv und wir stehen hierzu im Austausch mit den Vertreter*innen in den Gremien der KBV.

Alfred Luttermann, Vorstand unseres Verbands, setzt sich gemeinsam mit den anderen Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen in der KBV dafür ein, das Ansinnen der Kassen für eine Kürzung bzw. Abwertung der Psychotherapeut*innen-Honorare abzuwenden. Dies ist ein aufwändiger und sensibler Prozess. Die Entscheidungen des für unser Honorar zuständigen Gremiums (der Bewertungsausschuss, BA) folgen formal vorgegebenen Regeln. Unsere Vertreter*innen auf Bundesebene achten darauf, dass hier die richtigen Signale an alle Beteiligten gesendet werden und unsere Interessen (keine Honorar-Kürzung!) bestmöglich gewahrt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Verband nur in diesem institutionellen Rahmen handeln können, das auch sehr engagiert tun und daher derzeit keine schnellen Entscheidungen treffen oder Verlautbarungen abgeben können. Dies dient auch dazu, das Verhandlungsergebnis und den Prozess der Verhandlungen nicht zu beeinträchtigen. Öffentliche Aktionen können zum richtigen Zeitpunkt sehr sinnvoll sein und wir haben sie auch schon nachhaltig initiiert und unterstützt. Wir werden zeitnah abwägen, wann diese im Repertoire unserer Handlungsmöglichkeiten einzusetzen sind.

Zudem setzen wir uns mit unseren berufspolitisch engagierten Vertreter*innen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) dafür ein, dass die Interessen der Psychotherapeut*innen auch in der aktuellen Gesundheitspolitik Berücksichtigung finden. Unsere auf Bundesebene aktiven Kolleg*innen versichern uns, dass in Gesprächen mit dem BMG immer sehr deutlich werde, dass man die Psychotherapie als wertvollen Bestandteil der Gesundheitsversorgung begreife.

Dies ist ein wichtiger Anker für die weiteren Gespräche, die in den kommenden Wochen geführt werden, wenn Vertreter*innen unserer Berufsgruppe mit der Bundespolitik im Kontakt sind. Und natürlich wird in diesen Zeiten über Sparpotentiale im Gesundheitswesen gesprochen. Die Kammern, die KVen und auch wir Berufsverbände begleiten diese Diskussionen sehr intensiv und mit großer Konzentration.

Ein weiterer Anker, auf den wir setzen, ist die Rechtsprechung. Unser Verband setzt sich hier gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden seit über 20 Jahren für Honorargerechtigkeit ein. Wir erarbeiten regelmäßig Honorarwiderspruchstexte und begleiten Muster-Kläger*innen bei geeigneten Verfahren. Hier wurden in den letzten Jahren viele wichtige Entscheidungen der Gerichte (bis hin zum Bundessozialgericht) in aufwändiger und konsequenter juristischer und berufspolitischer Arbeit erwirkt. Der gesetzgeberische Auftrag, eine angemessene Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen je Zeiteinheit zu gewährleisten, setzt einen Rahmen, der vom Bewertungsausschuss nicht unterlaufen werden kann. Alle Mitglieder des DGVT-BV, die unsere Widerspruchstexte nutzen, profitieren von diesen Errungenschaften.

Zum formalen Hintergrund:

Der Bewertungsausschuss beschließt u.a. Regelungen zur vertragsärztlichen Vergütung. Er ist ein Selbstverwaltungs-Gremium und wird paritätisch vom GKV-Spitzenverband (Kassen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) besetzt (drei von der KBV bestellte Vertreter*innen sowie drei vom GKV-Spitzenverband bestellte Vertreter*innen). Dies ist im Sozialgesetzbuch V (§ 87 SGB V) geregelt. Das BMG stellt als Rechtsaufsicht sicher, dass die Beschlüsse des Bewertungsausschusses mit geltendem Recht vereinbar sind. Das BMG kann Beschlüsse des Bewertungsausschusses innerhalb einer Frist beanstanden oder mit Auflagen versehen. Bei ausbleibender Einigung oder Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben kann das BMG im Rahmen einer Ersatzvornahme eigene Regelungen treffen.

Abschließend möchten wir deutlich sagen: Diese Information soll keine „Beruhigungspille“ sein. Viele Kolleg*innen sind angesichts der heftigen Forderungen der GKV sehr beunruhigt – und das ist nachvollziehbar. Wir sehen auch, dass sich bereits zahlreiche Mitglieder engagieren, z.B. durch die Unterzeichnung und Weiterverbreitung von Petitionen. Dieses Engagement ist ein wichtiges Signal und zeigt, wie groß die Geschlossenheit in unserer Berufsgruppe ist. 

Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass wir als Verband in einem sensiblen, formal geregelten Verfahren agieren müssen und auch in der Vergangenheit dabei sehr erfolgreich waren. Unser Ziel ist es, im Rahmen der laufenden Beratungen und Verhandlungen die Interessen der Psychotherapeut*innen bestmöglich zu vertreten. Wir sichern Ihnen und unseren Mitgliedern hiermit zu, dass wir uns um das Thema mit großem Engagement kümmern. Wir werden weiter berichten, sobald es neue Informationen gibt.

 

Mit kollegialen Grüßen

Alfred Lutterman und Monika Bormann
Vorstand DGVT-Berufsverband

 

Tübingen, 06.02.2026