DGVT: Fragen an die Gesundheitspolitiker/innen anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl [1]
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens in Deutschland sind seit der letzten Bundestagswahl in vielen Bereichen verändert worden. Für Versicherte, PatientInnen, Pflegebedürftige, Krankenkassen, Leistungserbringer und Beitragszahler haben Reformen wie das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz oder die GKV-Organisationsform (GKV-OrgWG) zahlreiche Neurungen gebracht. Gründe waren die Grenzen der Finanzierbarkeit, aber auch die gestiegene Erkenntnis zur „Unter-, Über- und Fehlversorgung“ im Gesundheitswesen, die u. a. mit Steuerungsdefiziten, z.B. durch falsche Anreizstrukturen, erklärt werden.
Weiterhin weisen zahlreiche Indikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Gesundheitsversorgung auf massive Defizite, speziell im Bereich der Versorgung psychischer Störungen, hin. Bei auf breiter Front zurück gehenden Arbeitsunfähigkeitszeiten steigt beispielsweise die Häufigkeit der Krankschreibungen wegen psychischer Störungen. Bei den Gründen für Frühberentung nehmen psychische Störungen nach den jährlichen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung seit vielen Jahren den ersten Rang ein. Schließlich weisen alle Versorgungsindikatoren auf eine dramatische Unterversorgung im Bereich der Psychotherapie, speziell bei Kindern und Jugendlichen, hin.
Die anstehende Bundestagswahl und die Politik der dann neu gebildeten Bundesregierung wird insbesondere auch im Sozial- und Gesundheitsbereich mit den skizzierten Herausforderungen umgehen müssen. Aus Sicht der DGVT ergeben sich vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen an die Politik zur geplanten weiteren Ausgestaltung des Gesundheits- und Sozialbereiches. Wir richten diese Fragen an die Gesundheits- und Sozialpolitiker/innen der wichtigen Parteien und bitten sie um eine klare und verständliche Beantwortung, damit unsere Mitglieder und weitere an diesen Themen interessierte Personen Orientierung über die zu erwartende zukünftige Politikgestaltung in diesem Bereich haben.
Thema A) Weiterentwicklung der Gesetzlichen Sozialversicherung als
Sozialleistungsträger
Struktur und Grundprinzipien der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung werden schon seit über 100 Jahren weltweit als vorbildlich dargestellt (Versicherungs- und Umlageprinzip, gegliedertes System, Selbstverwaltung …..) und wurden in der westlichen Welt auch verschiedentlich nachgeahmt. In den letzten Jahren zeigen sich aber einige grundsätzliche Probleme dieses Systems, die sich – nach übereinstimmender Einschätzung vieler Expert/inn/en – aus Finanzierungsproblemen (insbesondere auf der Einnahmeseite) und aus einzelnen Strukturproblemen zusammensetzen.
Frage a1) Welche Maßnahmen sehen Sie zur finanziellen Stabilisierung der
Sozialversicherungssysteme vor? (Krankenversicherung,
Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)
Frage a2) Welche weitergehenden Maßnahmen planen Sie zur
Weiterentwicklung der Struktur der Sozialversicherungen, die ihre
Aufgabenerfüllung im Bereich der Sozialleistungen betreffen?
Thema B) Stärkung des Solidaritätsprinzips in der Gesetzlichen
Krankenversicherung
Gesundheitschancen und Krankheitsrisiken sind in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ungleich verteilt. Gesundheitsreformen sind deshalb danach zu bemessen, inwiefern sie das sozialstaatlich gebotene Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärken und die soziale Ungleichverteilung von Gesundheitschancen und Krankheitsrisiken minimieren: Tragende Prinzipien dabei sind bislang die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der finanzielle Ausgleich zwischen wirtschaftlich besser und wirtschaftlich schlechter gestellten, zwischen Gesunden und Kranken und zwischen jungen und alten Menschen.
Frage b1) Welche Perspektive sehen Sie für das Solidaritätsprinzip in den
vorgesehenen Veränderungen der gesetzlichen
Krankenversicherung?
Thema C) Prävention
In der letzten Legislaturperiode zeigte sich ein breiter gesellschaftlicher Konsens – auch über alle politischen Parteien hinweg – dass eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung durch eine umfassende gesetzliche Verankerung dieses Auftrags erfolgen sollte. Dennoch ist das geplante Präventionsgesetz gescheitert. Manche Kommentatoren sehen darin auch eine Chance, in einem „neuen Anlauf“ eine sachgerechtere Lösung erreichen zu können.
Frage c1) Welche Maßnahmen planen Sie hinsichtlich eines
Präventionsgesetzes?
Frage c2) Welche Vorgaben des Gesetzentwurfes aus der letzten
Legislaturperiode würden/werden Sie anders gestalten?
Frage c3) Werden die Finanzmittel ausgeweitet? Werden diesmal alle
Sozialleistungsträger (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Arbeitsagentur)
beteiligt? Auch Pflegekassen und die privaten
Krankenversicherungen sowie die Beihilfe?
Frage c4) Obwohl Prävention und Gesundheitsförderung ein Gebiet ist,
welches bislang von den psychosozialen Wissenschaften und den
Fachkräften maßgeblich gestaltet wurde und wird, waren in der
Verantwortung für die Umsetzung im letzten Entwurf weder
psychosoziale Fachberufe noch die Psychotherapeutenkammern
verantwortlich eingebunden. Wird sich dies in einem neuen Anlauf
ändern?
Thema D) Die gesellschaftliche Bedeutung von psychischen Störungen
und von Psychotherapie
Die Prävalenz psychischer Störungen nimmt insgesamt zu. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Arbeitsproduktivität und der Lebensgestaltung sind gravierend und unterstreichen die gesundheitsökonomischen Dimensionen dieser krankheitswertigen Störungen. Die Komorbidität psychischer Störungen bei körperlichen Krankheiten und der Anteil psychisch (mit)bedingter somatischer Krankheiten wächst beträchtlich (in der inneren Medizin vielfach übereinstimmend auf 1/3 geschätzt). Dennoch ist der Einsatz von Psychotherapie und von multidisziplinären Behandlungsformen im somatischen Krankenhaus – speziell begünstigt durch die DRG-Einführung – nicht vorhanden bzw. geht noch zurück (wo er mal zu finden war).
Frage d1) Welche Möglichkeiten sehen Sie, Multidisziplinarität und speziell den
Einsatz psychosozialer und psychotherapeutischer Ansätze in der
somatischen Medizin und speziell auch unter den „neuen
Versorgungsformen“ nach Wegfall der Anschubfinanzierung zu
fördern?
Frage d2) Welche anderen Konsequenzen sehen Sie für die Ausgestaltung
des Versorgungssystems?
Thema E) Psychotherapie als Beruf
Mit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 wurde die psychotherapeutische Ausbildung grundlegend neu geregelt. In der Folge konnten umfangreiche Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Ausbildungsvorgaben gesammelt werden. Insbesondere erwiesen sich die Ausbildungsanforderungen vielfach als belastend, ökonomisch überfordernd und teilweise unnötig zeitintensiv. 10 Jahre nach der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetztes gibt das im Auftrag des Bundesministeriums erstellte Forschungsgutachten einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP).
Frage e1) Welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um eine Novellierung
des Psychotherapeutengesetzes im Sinne des
Forschungsgutachtens anzugehen?
Frage e2) Wie stehen Sie zur Vergütung der PsychotherapeutInnen in
Ausbildung (PiA) während der Praktischen Tätigkeit und was
wollen Sie dafür tun?
Thema F) Psychotherapeutische Versorgung - ambulant
Trotz steigender Prävalenz (s.o.) besteht im Rahmen der angebotsgesteuerten Zulassungsplanung der GKV eine dramatische Unterversorgung. Die traditionellen Vorgaben der Zulassungsverordnung für Ärzte/Psychotherapeuten, und speziell die Regelungen zur Niederlassung Psychologischer, und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben sich in der Praxis vielfach als kontraproduktiv erwiesen.
Die Einführung einer Regelung für die Verbesserung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, mit dem GKV-OrgWG Anfang 2008 sollte eine Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie bringen, so dass zukünftig ein Versorgungsanteil („Mindestquote“) von 20% der PsychotherapeutInnen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, erreicht werden könnte. Der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der GKV-OrgWG-Vorgaben verhindert jedoch eine bundesweite und flächendeckende Verbesserung der Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche in absehbarer Zeit, indem er eine im Gesetz nicht vorgesehene zeitlich gestaffelte Vorgehensweise vorsieht. Dies lässt auf eine gewollte Verzögerungstaktik bei der Umsetzung der Gesetzesvorgabe zur KJP-Quote schließen, welche geeignet sein könnte die Vorschrift, die ohnehin nur fünf Jahre in Kraft sein soll, auf kalten Wege auszuhebeln.
Frage f1) Welche Konzepte haben Sie, um eine bedarfsgerechte
psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung
sicherzustellen?
Frage f2) Speziell im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
zeigen sich in epidemiologischen Studien gravierende
Versorgungsdefizite, die auch durch die Zulassungszahlen
bestätigt werden. Wie stehen Sie zu KJP-Quote und was halten
Sie von den Umsetzungsregelungen des G-BA?
Thema G) Psychosoziale Versorgung, speziell Kinder- und Jugendhilfe
Die in den letzten Jahren gestiegenen Ausgaben für die Jugendhilfe sind ein Zeichen für den zunehmenden Unterstützungsbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, bedingt durch vielfältige gesellschaftliche Entwicklungen. Die finanzielle Misere der Gemeinden ist begründet in strukturellen Problemen des Sozialstaats, die hier nicht näher ausgeführt werden sollen. Diese Finanznot darf nicht zu Benachteiligungen hilfebedürftiger Kinder, Jugendlicher und Familien führen. Parallel dazu, gibt es eine intensive öffentliche Debatte um das Thema "Förderung und Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit". Der 13. Kinder- und Jugendbericht gibt zum Thema "Gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche" wegweisende Antworten. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
Frage g1) Wie kann nach Ihrer Auffassung die Förderung des Kindeswohls
gestärkt werden? Wie können die frühe Förderung und frühe Hilfen
besser vor Ort verankert werden?
Frage g2) Welche Regelungslücken zwischen SGB V und SGB VIII sind nach
Ihrer Auffassung zu schließen, um die frühe Förderung und die
frühen Hilfen besser zu implementieren?
Frage g3) Welche gesetzlichen Regelungen sind erforderlich, um das gesunde
Aufwachsen von Kindern in prekären Lebenslagen zu verbessern?
Frage g4) Wie kann Jugendhilfe in ihrer schwierigen Aufgabe, das Kindeswohl
zu fördern und zu schützen, gestärkt werden?
Thema H) Rehabilitation
Behinderte und chronisch kranke Menschen sollten nach den Forderungen des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) soweit wie möglich ein selbst bestimmtes Leben führen. Die Verabschiedung des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ im Jahr 2001 brachte für viele Menschen endlich einen gesicherten Rechtsanspruch auf übersichtlich beschriebene Leistungen des Sozialstaats. Die Umsetzung des SGB IX steht dabei in vielen Bereichen eigentlich noch aus.
Frage h1) Welche Perspektiven sehen Sie, um die häufig noch schleppende
Umsetzung des SGB IX zu fördern und Integrationshemmnisse, die
von vielen Betroffenen beklagt werden, zu reduzieren?
Thema I) Arbeitslosigkeit/Arbeitsförderung
Das Sozialgesetzbuch II „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurde geschaffen, um Schnittstellenprobleme zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu überwinden und ein einheitliches Hilfesystem für Langzeitarbeitslose einzurichten.
Hartz IV hat zudem eine Entwicklung verstärkt, die auf Dauer den sozialen Frieden gefährdet. Die Kluft zwischen arm und reich wird größer, die Zahl der Kinder, die in Armut aufwachsen, steigt. Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet und Sozialbeiträge bezahlt haben, werden seit 2006 nach 12 bzw. ältere ArbeitnehmerInnen nach der Reform 2008 spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit Hartz-IV-Empfänger.
Frage i1) Welche Maßnahmen scheinen Ihnen geeignet, die Arbeitslosigkeit
insgesamt, vor allem aber die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und
älteren Menschen zu bekämpfen?
Frage i2) Sehen Sie die Notwendigkeit von weiteren Korrekturen im
Zusammenhang mit Hartz IV? Wenn ja, in welchen Bereichen
werden Sie Veränderungen vornehmen?
Thema K) Bildung/Chancengleichheit
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist die Chance, auf ein Gymnasium zu wechseln, für ein Kind aus einer oberen sozialen Schicht dreimal größer als die eines Arbeiterkindes. Rund 70.000 Jugendliche verlassen nach Angaben des Bildungsberichts jährlich die Hauptschule ohne Abschluss. Innerhalb der entsprechenden OECD-Statistiken steht Deutschland in dieser Hinsicht regelmäßig auf einem schlechten Platz.
Alleinerziehende sind nach dem 3. Armutsbericht der Bundesregierung mit einer Quote von 36 % gemessen am Anteil der Haushalte, die weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens zur Verfügung haben, die am stärksten von Armut bedrohte Gruppe in Deutschland.
Frage k1) Welche Maßnahmen planen Sie im Bildungsbereich, um gleiche
Chancen für alle zu schaffen, so dass die schulischen
Aufstiegschancen nicht mehr vorrangig von der Herkunft
abhängen?
Frage k2) Welche Maßnahmen planen Sie, um soziale Ungleichheiten
abzubauen und eine weitere soziale Spaltung der Gesellschaft zu
verhindern.
Thema L) Migration
Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Hierzulande leben etwa 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, davon ca. 6,75 Mio ausländische Bürger. Die Integration von MigrantInnen in Deutschland hatte sich die Bundesregierung zu einem Schwerpunktthema ihrer Arbeit gemacht. Der nationale Integrationsplan enthielt eine Vielzahl von Maßnahmen. Doch der erste Indikatorenbericht zeigt, dass sich die Lebenssituation bisher nicht wesentlich gebessert hat.
MigrantInnen in Deutschland sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen und haben weniger Schulerfolg als die Gesamtbevölkerung. Sie sind von Krankheit stärker betroffen als die Gesamtbevölkerung, nutzen aber Versorgungs- und Vorsorgeangebote seltener.
Frage l1) Welche Schwerpunkte setzen Sie, um die Integration von
MigrantInnen im Bildungssektor und im Arbeitsmarkt zu fördern?
Frage l2) Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, den Zugang von
Migranten zu Gesundheitsvorsorge und -versorgung zu
verbessern?
Frage l3) Wie stehen Sie zu einer stärkeren interkulturellen Öffnung von
Verwaltung, aber auch von Schul- und Polizeidienst und in der
Gesundheitsversorgung, wie bewerten Sie bisherige Maßnahmen
und welche halten Sie für geeignet?
[1] Die Fragen wurden im Juli an die GesundheitspolitikerInnen der im Bundestag vertretenen Parteien verschickt. Antworten, die wir erhalten, werden Sie umgehend über die Homepage der DGVT einsehen können!