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DGVT kritisiert geplante Grundgesetzänderung zu Kinderrechten als unzureichend

27. Januar 2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. und ihre Fachgruppe Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie halten den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz für unzureichend. Um den Grundgedanken und Zielen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden, wäre eine stärkere Formulierung des Grundgesetzartikels notwendig.

 

Hier finden Sie unsere Stellungnahme: Weiter

Informationen der Bundesregierung zur Gesetzesänderung: Weiter