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Stellungnahme

DGVT und DGVT-BV befürworten Verschreibung von Medizinalcannabis nur nach persönlichem ärztlichen Kontakt

01. August 2025

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. Juli 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen Einschränkungen bei der Verordnung von Medizinalcannabis eingeführt werden. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 gilt Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Weiterer Hintergrund ist die steigende Anzahl an telemedizinischen Plattformen, durch die Interessent*innen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens – ohne persönlichen Ärzt*in-Patient*innen-Kontakt – über Online-Apotheken beziehen können.