DGVT und DGVT-BV beschließen neue Ethische Rahmenrichtlinien
Die Ethischen Rahmenrichtlinien wurden zuletzt im Jahr 2001 überarbeitet. Die Autor*innenschaft und Verantwortung der Richtlinien obliegt dem Ethikbeirat von DGVT und DGVT-BV. Dieser verantwortet drei Tätigkeitsfelder: die kritische Begleitung der DGVT und des DGVT-BV in ihren fach-, gesundheits- und berufspolitischen Aktivitäten sowie die Erarbeitung von fachlichen und ethischen Standards bei zentralen Themen der Psychotherapie und des psychosozialen Felds (z.B. sexueller Missbrauch in der Therapie, Suizidassistenz) und die Zuständigkeit für Beschwerden über DGVT- und DGVT-BV-Mitglieder.
Für die Mitglieder der DGVT und des DGVT-BV sind die Ethischen Rahmenrichtlinien verbindlich. Sie gelten in allen Arbeitsbereichen (Psychotherapie, Beratung, Ausbildung, Forschung, Erziehung, Personalführung und Verwaltung). Die Ethischen Rahmenrichtlinien beschreiben Grundhaltung und Maxime professionellen Handelns. Sie unterstützen dabei, ethische Fragestellungen zu erkennen und diese adäquat zu bearbeiten. Sie bieten allerdings keine konkreten Handlungsanweisungen.
Als Basis der Ethischen Rahmenrichtlinien dienen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die vier Prinzipien der Medizinethik nach Beauchamp & Childress und die Ethical Charter European Association for Behavioural and Cognitive Therapies (EABCT) vom 5. Juli 2022.
Die Ethischen Rahmenrichtlinien sind wortgleich für beide Vereine verabschiedet worden. Mitglieder der DGVT und des DGVT-BV verpflichten sich mit der Mitgliedschaft darauf.