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Waltraud Deubert

Die Bürgerversicherung: Jeder zahlt nach seiner Leistungsfähigkeit

24. April 2007

Tagungsbericht der Fachkonferenz "BürgerInnenversicherung - Zukunft für Solidarität und Parität", ausgerichtet von Ver.di am 30. September 2004 in Berlin

 

Am 30. September 2004 stellte Ver.di ihr Konzept der BürgerInnenversicherung der Öffentlichkeit vor und diskutierte ihre Positionen mit Rolf Rosenbrock, Professor für Sozialwissenschaften/Gesundheitspolitik an der TU Berlin, und Vertretern aus der Politik. Bürgerversicherung oder Kopfpauschale - diese Schlagwörter beherrschen die Diskussion um die Zukunft der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen der nächsten Jahre, so der Vorsitzende von Ver.di, Frank Bsirske.

Professor Rolf Rosenbrock, Mitglied des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, geht zunächst auf die sozialepidemiologische Verortung ein und stellte drei Trends fest:

  • die chronisch degenerativen Erkrankungen nehmen zu
  • die Lebenserwartung steigt
  • die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen nimmt zu

Außerdem führen die Defizite und Fehlsteuerungen in der Versorgung chronisch Kranker, die Dominanz akutmedizinischer Versorgung, die somatische Fixierung des Gesundheitswesens, die Vernachlässigung von Prävention und Rehabilitation zu einer unzureichenden PatientInnenversorgung.

Als übergreifende Ursachen für Versorgungsdefizite benennt Rosenbrock Qualifikationsdefizite in der medizinischen Versorgung, die Versorgungssektorierung sowie chronisch Kranke "als schlechte Risiken".

Aufgabe der sozialen Krankenversicherung (GKV) sei es ordnungspolitisch, die gesundheitspolitische Versorgung zu gewährleisten ohne eine ökonomische und soziale Diskriminierung. Ökonomisch sei die soziale Krankenversicherung nach den Kriterien Bedarfsgerechtigkeit und Kostenminimierung zu steuern und entsprechend seien die Strukturen zu entwickeln.

Das Solidarprinzip in der GKV werde nach wie vor von 80 % der Bevölkerung getragen, der Familienlastenausgleich von etwas weniger, von ca. 2/3 der Bevölkerung, so Rosenbrock. Das Solidarprinzip müsse einen Risikoausgleich zwischen niedrigen und hohen Gesundheitsrisiken herstellen. Zu nennen wären hierbei:

  • Einkommensumverteilung
  • niedrige/hohe Löhne/Gehälter
  • Familienlastenausgleich (Singles/Familien mit Kindern)
  • Generationenausgleich (junge/ältere Versicherte)

Rolf Rosenbrock sieht keine Kostenexplosion in der GKV, sondern beschreibt es als Deckungslücke, auch Gerechtigkeitslücke, deren Gründe in der Wachstumsschwäche der Finanzierungsbasis liegen. Gründe dafür sind:

  • Druck auf Arbeitsentgelte
  • Massenarbeitslosigkeit
  • Zunahme atypischer Arbeitsverhältnisse (Werkverträge, geringfügige Beschäftigung etc.)
  • Zunehmende Schattenwirtschaft
  • Längere Lebens- und Rentenzeit

Alle ExpertInnen waren sich einig, dass die bisher umgesetzten Reformmaßnahmen - wie Praxisgebühr, höhere Zuzahlung, geringere Leistungen (wie z. B. bei Medikamenten etc.) - die Beiträge nur kurz bzw. mittelfristig stabilisieren. Nach Rosenbrock sind die in der Diskussion befindlichen Konzepte zur Reform der Krankenversicherung in 4 Modelle einzuteilen, wie die nachfolgende Abbildung zeigt.

Konzepte zur Reform der1 Krankenversicherung in Deutschland

 

BemessungsgrundlageArbeitnehmerAlle Bürger
"Bürgerversicherung"
Pauschale Beiträge
"Kopfpauschale"
Pauschale
Arbeitnehmerversicherung
(Rürup-Modell)
Pauschale
Bürgerversicherung
(u.a. Knappe/Arnold)
Einkommensabhängige
Beiträge
Einkommensabhängige
Arbeitnehmerversicherung
(Herzog-Modell, Stufe 1)
Einkommensabhängige
Bürgerversicherung
(Lauterbach-Modell)
Lohnabhängige
Beiträge
Lohnabhängige
Arbeitnehmerversicherung
(Status quo)

 Die politisch orientierten Diskussionen über eine Reform der Beitragsgestaltung in der GKV haben sich sehr schnell auf die beiden Optionen "Bürgerversicherung" mit einkommensabhängigen Beiträgen und "Gesundheitsprämien/Kopfpauschalen mit steuerfinanziertem Einkommensausgleich" konzentriert. Keines der Modelle löst nach Rosenbrock die Strukturfragen und keines der Modelle hat bisher eine seriöse Gegenrechnung vorgelegt. Allerdings wird bei dem Kopfpauschalenmodell die Ungerechtigkeit radikalisiert und wie das Beispiel der Schweiz zeigt, hat das System seine "Tücken". Nach Rosenbrock brächte es ein erhebliches Gerechtigkeitsdefizit, unter dem vor allem die Familien mit mittlerem Einkommen leiden.

Die Bürgerversicherung dagegen ist die organische Weiterbildung des bewährten GKV-Prinzips. Allerdings sind auch bei Übernahme dieses Modells noch etliche Probleme zu lösen, wie z. B. Vertrauensschutz der privaten Krankenversicherten, Einbezug der Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, die Mitversicherung von Familienangehörigen etc.

Beim Fachkongress sprachen neben Ver.di-Vertretern und dem Wissenschaftler Rolf Rosenbrock die Bundestagsabgeordneten Birgit Bender (Grüne), Ralf Brauksiepe (CDU) und Klaus Kirschner (SPD). Für die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Birgit Bender, stehen bei der Reform des Finanzierungssystems der GKV Gerechtigkeit unter den Beitragszahlern und die Entlastung des Faktors Arbeit im Zentrum der Überlegungen. Die Grünen sprechen sich für die Bürgerversicherung aus, die Details werden im kommenden Jahr festgelegt.
Ralf Brauksiepe, CDU-Bundestagsabgeordneter und Hauptgeschäftsführer der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), verteidigte die von der Union favorisierte Kopfpauschale. Er verwies auf die Arbeitslosigkeit und die demographische Entwicklung. Die Kosten für die Krankenversicherung dürfen nicht länger allein auf den Faktor "Arbeit" aufgeschultert werden.
Für den SPD-Politiker Klaus Kirschner fällt der Vergleich Bürgerversicherung kontra Kopfpauschale eindeutig aus: Er spricht sich mit seiner Partei für die Bürgerversicherung aus.

Da in der Zwischenzeit mehrere Modelle der Bürgerversicherung vorliegen, findet sich ein Vergleich der vorgeschlagenen Modelle von SPD, Paritätischem und Ver.di in der anschließend abgedruckten Synopse.


 

[1]Quelle: L. Gerken (Stiftung Marktwirtschaft) 2003