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Waltraud Deubert

Die Krankenkassen wollen eine Stiftung für Prävention und Gesundheitsförderung gründen

12. Februar 2007

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich auf einer Sitzung am 27. Oktober auf die Gründung einer "Stiftung für Prävention und Gesundheitsförderung" geeinigt, so berichtet die Berliner Morgenpost vom 29.10.2003. Damit schaffen die Spitzenverbände der Krankenkas¬sen weiter Fakten (siehe hierzu auch in dieser VPP S. 165 f).

 

Die Stiftung soll, so der Vorstandsvorsitzender des für die Prävention federführend zuständigen Bundesverbandes der Innungskrankenkassen (IKK), Rolf Stuppardt, schon im ersten Quartal 2004 ihre Arbeit aufnehmen. Vorgesehen ist zunächst ein Mindestvolumen von 25 Mio. Euro jährlich, die Fördermittel sollen projektbezogen in unmittelbare Lebensbereiche der Bürger eingesetzt werden, wie z. B. in Schulen und Stadtteilen mit sozialen Brennpunkten, wo Gesundheitsvorsorge als Problem erkannt wurde. So soll an Schulen das Thema Gesundheitsförderung Bestandteil des Unterrichts werden, so konnte man in dem gleichnamigen Artikel der Berliner Morgenpost vom 29.10. lesen. Offenbar wollen die Krankenkassen das Stiftungskonzept in den nächsten Wochen noch weiter konkretisieren und damit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zuvorkommen, das an einem Präventionsgesetz arbeitet.

Das BMGS wird allerdings laut Gesundheitspolitischem Informationsdienst Nr. 35/03 nicht nur von den Krankenkassen gedrängt, möglichst bald seine Eckpunkte vorzulegen. Unruhig werden in der Zwischenzeit auch die Bundesländer. Das Land Baden-Württemberg hat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, “schnellstmöglich" den Entwurf für ein Präventionsgesetz zu erarbeiten. In diesem Antrag wird darauf hingewiesen, dass “das Präventionsgesetz des Bundes die Länderkompetenzen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung unberührt lassen muss. Prävention und Ge¬sundheitsförderung fallen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in die Zuständig¬keit der Länder. ... In den Ländern bestehen seit langem tragfähige Strukturen zur Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung". Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll “ein zur Unterstützung der Aktivitäten der Länder und Kommunen förderliches Finanzkonzept erarbeiten". Der nächste spannende Termin in Sachen Präventionsgesetz wird nach Redaktions¬schluss dieser Beilage stattfinden und zwar am 13. November 2003 in Berlin. Da trifft man sich im Rahmen einer AOK-Veranstaltung “Mehr Gesundheit in der Zukunft – Forderungen an ein Präventionsgesetz". Wir werden Sie in der nächsten Ausgabe unserer Zeitschrift darüber informierten.