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Günter Ruggaber, DGVT-Ausbildungsleiter, Tübingen

Die Neuregelung des Zugangs zur Psychotherapieausbildung in der Folge der Einführung von Bachelor-/Master-Studiengängen in Psychologie: Eine ausbildungspolitische Chance?

17. Januar 2007

Die DGVT hat sich als Anbieterin von verhaltentherapeutisch orientierter Psychotherapieausbildung seit In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes 1999 ein stetig wachsendes Ansehen erworben. Das Ausbildungsangebot ist kontinuierlich ausgebaut worden - wobei hier besonders stark im Bereich der Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn expandiert worden ist.

 

Der DGVT-Ausbildungsverbund bildet mittlerweile über 800 junge KollegInnen aus. Von Beginn an hat sich die DGVT nie darauf beschränkt, staatliche Ausbildungsvorgaben nur umzusetzen, sondern immer auch aktiv Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden Ausbildungsbedingungen angestrebt. So wurden insbesondere im Rahmen eines Expertenhearings im Mai 2003 die Erfahrungen mit der Ausbildungsumsetzung zusammengetragen (vgl. Kuhr & Ruggaber, 2003) und mögliche Konsequenzen vorgeschlagen. Die Diskussion innerhalb der DGVT bzgl. die Erwartungen an eine Novellierung der Ausbildungsvorgaben sind dabei von Vogel et al. (2003) zusammengefasst worden.

Nun haben Alpers und Vogel (2004) und Borg-Laufs und Vogel (2005) ausführlich erläutert, dass bzw. welcher Handlungsbedarf durch die anstehende Neuordnung der Studiengänge, speziell durch die Ablösung der Diplomabschlüsse durch zwei neue international vergleichbare Studienabschlüsse, den Bachelor und den Master, besteht. Insbesondere der Zugang zur Psychotherapieausbildung wird nun angesichts der neuen Studienabschlüsse zum Gegenstand von Überlegungen. Borg-Laufs und Vogel (a.a.O.) haben dabei die einzelnen Aspekte, die es hier zu berücksichtigen gilt, dargestellt.

Im Ergebnis weisen sie auf das Dilemma hin, dass eine Gleichstellung ärztlicher und psychologischer Psychotherapie wohl nur über einen Zugang nach Masterabschluss erreicht werden kann, andererseits aber v.a. eine ausreichende Nachwuchsförderung durch die damit zusammenhängende Verlängerung der Ausbildungsgesamtzeit und die zu erwartenden höheren Kosten nicht mehr gewährleistet werden kann.

Ausdrücklich weisen die Autoren auf evtl. Chancen hin, eine solche Neuregelung des Zugangs mit einer Überarbeitung fachlicher Standards zu verknüpfen. Insbesondere die immer wieder thematisierte Forderung nach einem Abbau von Redundanzen zwischen Studieninhalten der Klinischen Psychologie und den im Rahmen der theoretischen Ausbildung zu erwerbenden Grundkenntnissen (vgl. z.B. Fliegel, 2003, Kröner-Herwig, 2003, Ruggaber, 2003) rückt dabei neu ins Blickfeld.

Ausbildungsinhalte und Studieninhalte

Tatsächlich könnte hier an eine Verzahnung von Studium und Psychotherapieausbildung gedacht werden: Studienleistungen aus dem Bereich Klinische Psychologie könnten dann abhängig von ihrem konkreten Inhalt und Umfang auf die Ausbildung, deren Theorieumfang dann formal unangetastet bleibt, anrechenbar gemacht werden. Demnach würde ein Einstieg nach dem Bachelor-Abschluss wohl eher weniger anrechenbare Leistungen zur Folge haben als z.B. nach einem klinisch ausgerichteten Master-Abschluss. Ein Ergebnis eines solchen Vorgehens könnte demnach sein, dass auch nach einem Master-Abschluss eine Psychotherapieausbildung in vertretbarer Dauer, möglichst vergleichbar der heutigen Dauer von Diplom+Psychotherapieausbildung, möglich bleibt. Evtl. könnten neben der Anrechnung auf die geforderten theoretischen Grundkenntnisse auch weitere Inhalte aus dem Masterstudiengang auf die so genannte "freie Spitze" (der Differenz zwischen gefordertem Mindestumfang der einzelnen Ausbildungsbausteine und dem geforderten Gesamtausbildungsumfang) angerechnet werden, um das Ziel insgesamt anzustreben, die Verkürzung des gesamten Ausbildungswegs um die 1-2 Semester zu erreichen, die bei einem Weg über den Masterabschluss derzeit als Verlängerung die Folge wäre. So könnte dann ein "Entweder-Oder" bei der Entscheidung Psychotherapieausbildung oder Masterstudium möglicherweise entschärft werden. Der Zugang zur Ausbildung wäre demnach dann grundsätzlich nach dem Bachelorabschluss möglich; durch Anrechnungsmöglichkeiten bleibt aber Studierenden durchaus eine realistische Option für eine Ausbildung + Master-Abschluss erhalten.

Was für Implikationen würde ein solches Modell nun mit sich bringen?

Mögliche Folgen

Auf die Möglichkeiten, die Psychotherapieausbildung fachlich vertretbar zu entschlacken und Redundanzen dort wo Sie wenig Sinn zu machen scheinen, zu vermeiden, ist ja bereits verschiedentlich hingewiesen worden. In einer Studie von Kröner-Herwig et al. (2001) waren sich HochschullehrerInnen weitgehend einig, dass solche Maßnahmen ohne Qualitätsverlust denkbar sind. Wenn es möglich wird, Inhalte zu definieren, deren Kenntnisse nachzuweisen sind um zu einer Approbationsabschlussprüfung zugelassen werden zu können, dann könnte man wegkommen von starrem Zählen eines abstrakten Ausbildungsumfangs und hin zu fachlich-inhaltlicher Ausbildungsdefinition. Neben dem Abbau von Redundanzen böte ein solcher Weg auch neue Möglichkeiten für eine flexible angemessene Ausbildungsgestaltung. So ist schon heute in der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten deutlich, dass die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen unterschiedliches Vorwissen bedeuten und im Prinzip ganz andere Schwerpunktsetzungen in der Ausbildung nach sich ziehen müssten. Durch eine an inhaltlichen Definitionen orientierte Anrechnungsmöglichkeit bei bestehendem Vorwissen, kann eine Förderung viel zielgerichteter dort umgesetzt werden, wo sie tatsächlich sinnvoll scheint. Praktisch könnte das also bedeuten, dass klinische-psychologische Grundkenntnisse nur dort vermittelt werden, wo sie nicht vorhanden sind. Um es nochmals zu betonen: Der Umfang der Ausbildungsanforderungen würde zum status quo also nicht verringert werden - der nachzuweisende Kenntnisstand muss nur nicht ausschliesslich im Rahmen einer starren Ausbildungskonzeption erworben werden.

Die derzeitige Psychotherapie-Ausbildungslandschaft zeichnet sich durch eine erfreuliche Vielfalt an Vertiefungsgebieten, Schwerpunktsetzungen und Anbietern aus. Hochschulangebundene Ausbildungsstätten stehen in einem fruchtbaren Wettstreit mit praxiserfahrenen Ausbildungsanbietern. Von den derzeit bundesweit etwa 150 anerkannten Ausbildungsstätten sind etwa 15 % unmittelbar universitär angebunden - hier eine breite Ausbildungslandschaft zu erhalten ist also schon aus versorgungspolitischen Gründen eine unbedingte Notwendigkeit. Nur ein solch breites Ausbildungsangebot kann garantieren, den Bedarf an Psychotherapieausbildung und den gesundheitspolitisch notwendigen Bedarf an psychotherapeutischem Nachwuchs auf absehbare Zeit zu decken. Mag für einen Ausbildungsinteressierten das Angebot zunächst auch sehr unübersichtlich erscheinen, bieten sich doch viele Möglichkeiten einen individuell wünschenswerten Ausbildungsweg anzustreben. Durch die staatliche Aufsichtspflicht bleibt bei aller Differenz ein grundsätzlicher Qualitätsstandard erhalten. Im Übrigen blieben von etwaigen Regelungen des Ausbildungszugangs selbstverständlich weitere Bemühungen aller Beteiligten um die Verbesserung der Ausbildungsqualität unbeeinflusst! V.a. aber kann das vorgeschlagene Modell der Anrechenbarkeit bestimmter Studienleistungen sicherstellen helfen, dass der Berufsweg PsychotherapeutIn attraktiv genug bleibt, um Nachwuchs zu motivieren und gleichzeitig das erfolgreiche breite Angebot an schulenvielfältiger universitärer und praxisnaher Ausbildung chancengleich zu erhalten.

Borg-Laufs & Vogel (2005) weisen richtigerweise darauf hin, dass der Ausbildungszugang mit dem Bachelor-Abschluss die Gefahr einer "Entwertung" des Berufs als solchem birgt. Möglicherweise kann das hier vorgeschlagene Anrechnungsmodell einen Weg aus diesem eingangs beschriebenen Dilemma weisen: Wenn durch intelligente Anrechnungsmöglichkeiten Ausbildungszeit und Ausbildungskosten in vertretbarem Rahmen bleiben, kann auch der Master-Abschluss für zukünftige PsychotherapeutInnen eine attraktive Alternative darstellen. In jedem Fall bleibt der Ausbildungsweg zum/zur PsychotherapeutIn dann flexibel und offen gestaltbar genug, um auf zukünftige ausbildungs-, gesundheits- und gesamtgesellschaftspolitische Entwicklungen vorbreitet zu sein (was hier im Zuge der europäischen Harmonisierung für den PsychotherapeutInnenberuf zu erwarten sein wird, ist im Moment z.B. noch kaum absehbar!). In gewisser Weise kann dann der/die einzelne Studierende die "Wertigkeit" ihres Berufswegs selbst bestimmen.

Der weitere Prozess

Die Diskussion zu vorliegendem Thema zeigt im Moment noch, dass viel Verunsicherung herrscht. Die Konsequenzen der einen oder anderen Lösung sind kaum abzuschätzen. Auf der anderen Seite "drohen" juristische Klärungen, wenn einzelne Ausbildungsinteressierte den Zugang zur Ausbildung einklagen. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen muss trotzdem eine offene und verantwortungsvolle Diskussion geführt werden, um ein Ergebnis auch auf eine breite Basis von Akzeptanz stützen zu können. Wenn Ausbildungsanbieter, Fachverbände, Psychotherapeutenkammern und Hochschulen ein gemeinsames Ziel verfolgen, erhöht das die politische Überzeugungskraft natürlich immens. Es ist sehr erfreulich, dass die DGVT hier erneut sehr engagiert an der Debatte beteiligt ist. Der hier gemachte Vorschlag für ein flexibles Modell von Ausbildungsanforderungen, welche mit einer Öffnung für anrechenbare Vorleistungen gekoppelt werden, soll als eine mögliche Antwort auf die anstehende Fragestellung verstanden werden. Eine inhaltliche Konkretisierung eines solchen Wegs - also welche Leistungen können in welchem Umfang anrechenbar sein und wer entscheidet über die jeweilige Anrechnung - müsste natürlich genauso noch erfolgen wie ein Vorschlag zur Novellierung der bestehenden Gesetzesvorgaben mit welchem dieser Vorschlag umzusetzen wäre. Von zentraler Bedeutung bei solchen Konkretisierungsvorschlägen wird es sein, diese so umzusetzen, dass die unterschiedlichen Angebotsvarianten von hochschul- bzw. praxisangebundenen Ausbildungsstätten gleichberechtigte Alternativen bleiben und den Ausbildungsinteressierten somit eine breite und v.a. ausreichende Wahlmöglichkeit erhalten bleibt.

Literatur

Alpers, G. & Vogel, H. (2004). Bachelor oder Master, wer wird Psychotherapeut? Psychotherapeutenjournal 3 (4), 315-319. [im Internet unter www.psychotherapeutenjournal.de/pdfs/2004-4/alpers.pdf , einschl. zahlreicher Literaturverweise unter http://www.psychotherapeutenjournal.de/Literatur_Alpers-Vogel%20PTJ%204-04.doc ]

Borg-Laufs, M. & Vogel, H. (2005). Die Neuordnung der Studiengänge in Deutschland - Überlegungen zu den zukünftigen Voraussetzungen für den Zugang zur PP-/KJP-Ausbildung angesichts der Einführung von Bachelor- und Master-Abschlüssen. Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis, 37 (2), 395-401.

Fliegel, S. (2003). Eine erste Bilanz - Erfahrungen und Vorschläge aus Sicht der Ausbildungsstätten. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 23-28). Tübingen, DGVT-Verlag.

Kröner-Herwig, B. (2003). Psychotherapie: Die theoretische Ausbildung nach PsychThG und APrV. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 51-53). Tübingen, DGVT-Verlag.

Kröner-Herwig, B., Fydrich, T. & Tuschen-Caffier, B. (2001). Ausbildung für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Ergebnisse einer Umfrage. Verhaltenstherapie 11, 137-142.

Kuhr, A. & Ruggaber, G. (Hrsg.) (2003). Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge Tübingen, DGVT-Verlag.

Ruggaber, G. (2003). Drei Jahre Psychotherapieausbildung nach dem PsychThG - eine Zwischenbilanz. Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis, 35 (1), 37-42.

Vogel, H., Ruggaber, G. & Kuhr, A. (2003). Wünsche an die Novellierung der gesetzlichen Ausbildungsvorgaben. In A. Kuhr & G. Ruggaber (Hrsg.), Psychotherapieausbildung. Der Stand der Dinge (S. 175-190). Tübingen, DGVT-Verlag.