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Detlev Kommer

EBM 2000 +: Kommt er oder kommt er nicht ?

17. Januar 2007

Der Länderausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am 26. Mai 2002 beschlossen, den EBM 2000+ ohne vorherige Erprobungsphase einzuführen und damit die bisherigen Praxisbudgets ab dem 1. Quartal 2003 abzulösen.

 

Hintergrund für diesen Beschluss ist ein neues Urteil des Bundessozialgerichts, in dem das Praxisbudget für die Fachgruppe der Dermatologen wegen einer fehlerhaften Kostenkalkulation für rechtswidrig erklärt wurde, sofern es nicht bis zum 1. Quartal 2003 korrigiert worden ist. Vor die Alternative gestellt, alle Praxisbudgets neu zu kalkulieren und damit neuen Zwist zwischen Haus- und Fachärzten und innerhalb der Facharztgruppen zu provozieren, versucht die KBV jetzt, mit einem par force Ritt diesen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Bis Ende Juli soll der neue EBM mit den Beratenden Fachausschüssen abgestimmt sein. Auf einer nicht-öffentlichen Sondersitzung der Vertreterversammlung der KBV am 31. August soll der neue EBM dann endgültig verabschiedet und in den Bewertungsausschuss eingebracht werden. Sollte er der Beschlussvorlage nicht zustimmen, soll der erweiterte Bewertungsausschuss (den Vorsitz hat hier ein neutraler Sachverständiger, der mit seiner Stimme den Ausschlag gibt) noch im Jahr 2002 einberufen werden. Bis der neue EBM in Kraft tritt, wird der bisherige, allerdings ohne Praxisbudgets weitergelten.

Dem Vernehmen nach wird in einigen KVen bereits der Widerstand gegen diesen Beschluss des Länderausschusses organisiert, wofür insbesondere Zweifel an der Sachadäquanz der neuen Kostenkalkulation und an einer fehlenden Erprobungsphase geltend gemacht werden. Von Seiten der Krankenkassen ist zu hören, dass sie einen Gegenentwurf mit erheblich geringeren Kostensätzen und Leistungsbewertungen vorbereiten. Eine zuverlässige Einschätzung, ob sich der KBV-Vorstand mit seiner Initiative gegenüber der hauseigenen Opposition durchsetzen wird, ist derzeit nicht möglich. Sicher ist nur, dass die Krankenkassen dem EBM-Entwurf der KBV nicht zustimmen werden. Welche Seite sich dann gegenüber dem unabhängigen Vorsitzenden behaupten kann bzw. welche Kompromisslösung im erweiterten Bewertungsausschuss gefunden wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht prognostizieren.

Für die Interessenlage der Psychotherapeuten ist der bisherige Diskussionstand zum neuen EBM ebenfalls noch nicht zu einem zufrieden stellenden Ergebnis gelangt. Die KBV besteht nach wie vor auf einer Festlegung der Obergrenze für die Praxiskosten in Höhe von 28.200 €, obwohl die Kostenstrukturanalyse des ZI über die Einkommenssituation der Psychotherapeuten im Jahr 1999 deutlich macht, dass diese Prämisse nicht haltbar ist und der Einkommensabstand zu den übrigen Arztgruppen mit der Festlegung einer Obergrenze weiter zementiert werden würde. Zwischen den Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin und den Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Beratenden Fachausschuss wird zudem weiter darüber gestritten, ob die genehmigungsfreien Einzel- und Gruppengespräche bei beiden Gruppen einheitlich geregelt werden sollen. Die Fachärzte vertreten nach wie vor den fachlich nicht ausgewiesenenen Standpunkt, nur sie wären aufgrund ihrer Weiterbildung befähigt, antragsfreie und nicht genehmigungspflichtige Gruppenleistungen erbringen zu können. Bei der Sitzung des Beratenden Fachausschusses am 28. Juni 2002 soll über die Psychotherapeutenkapitel des neuen EBM endgültig entschieden werden.


1: Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Psychotherapeutenverbandes - Berufsverband Psychologischer Psychotherapeuten e.V. (DPTV)