eGK darf weiter benutzt werden
(ab). Die umstrittene elektronische Gesundheitskarte (eGK) darf weiter benutzt werden. Das Düsseldorfer Sozialgericht wies die Klage eines Versicherten ab, der befürchtet hatte, dass vertrauliche medizinische Daten über ihn auf der Karte gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.
Der Kläger sei in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt, befand das Gericht. Er könne sich nicht von der Nutzung der Karte befreien lassen. Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden (Az.: S 9 KR 111/09).
Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung gegen das Urteil am Landessozialgericht in Essen an. Der Kläger wird unterstützt von vielen Verbänden, die in der bundesweiten Aktion „Stoppt die-e-Card“ zusammen geschlossen sind. Möglicherweise wird es sogar zu einer Grundsatzentscheidung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommen. Die Aktion „Stoppt-die-e-Card“ verweist auf die „vielen Pannen“, zu denen es bereits gekommen sei. Die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern dürften nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden.
Quelle: www.facharzt.de, 28.6.2012