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Evaluationsbericht

EKOCAN-Zwischenbericht sieht keinen dringenden Nachbesserungsbedarf bei Konsumcannabisgesetz

01. Oktober 2025
 

Am 29. September 2025 wurde ein 1. Zwischenbericht des Projekts EKOCAN zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vom 01. April 2024 veröffentlicht, der die aktuellen Auswirkungen des Gesetzes auf den Cannabismarkt, den Cannabiskonsum, den Kinder- und Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und die cannabisbezogene Kriminalität untersucht. Das Projekt findet unter Leitung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf statt und fasst die bis August 2025 verfügbaren Daten und Informationen zusammen.

Die von den Autor*innen des Zwischenberichts erhobenen Daten belegen, dass sich der Konsum von Cannabisprodukten von Kindern und Jugendlichen seit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes am 01. April 2024 bis zum August 2025 kaum verändert hat. Daher kommen sie zu dem Schluss, dass aktuell kein neuer Handlungsbedarf in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz vorliegt. Auch bei Erwachsenen (18 Jahre und älter) zeigen sich in den ersten Ergebnissen nach nur wenige Veränderungen mit Bezug auf die Konsumhäufigkeit, wohl aber auf die Wege, wie das Cannabis beschafft wird: Sehr deutlich zugenommen haben die Verordnungen für medizinisches Cannabis, also der Bezug der Substanz über Apotheken.

Die Zahl der Cannabisdelikte ist deutlich gesunken und wirkt sich stark auf das Gesamtergebnis der Rauschgiftdelikte aus. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Anbauvereinigungen „für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes bislang keinen relevanten Beitrag leisten“ (vgl. EKOCAN Zwischenbericht, S 8).

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorliegenden Evaluationsdaten noch keine Aussage über Veränderungenhinsichtlich der Häufigkeit von Abhängigkeitserkrankungen oder anderen langfristigen Folgeerkrankungen erlauben, die (kausal) mit dem Konsum von Cannabisprodukten in Zusammenhang stehen – dazu ist der Beobachtungszeitraum zu kurz. Auch hinsichtlich der Intensivierung von Präventionsveranstaltungen und der Nutzung von Beratungsangeboten zeigen sich im relevanten Zeitraum keine weitreichenden Veränderungen.  

Internationale Studien zeigen, dass man bei einer (Teil-) Legalisierung von Cannabis mit weiterreichenden Auswirkungen über einen längeren Zeitraum hinweg rechnen muss. Auch in Deutschland wird davon ausgegangen. Daher sind vor dem Abschlussbericht 2028 noch zwei weitere Zwischenberichte vorgesehen, um die Entwicklung kontinuierlich zu begleiten. Die Evaluationsstudie wird entsprechend fortgeführt. Bereits im kommenden Jahr soll der nächste Zwischenbericht vorliegen.