Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Suizidprävention
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und der DGVT-Berufsverband (DGVT-BV) begrüßen das Vorhaben grundsätzlich. Aktuell fehlt es dem Entwurf jedoch an verbindlichen Regelungen für notwendige zusätzliche finanzielle Mittel, um die Umsetzung des Vorhabens in die Praxis zu sichern. Insbesondere bedarf es hier der finanziellen Unterstützung von Ländern und Kommunen. Ohne diese Klärung sind die mit dem Entwurf angestrebten Ziele nur schwer erreichbar. Zudem fehlt es an flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Die DGVT und der DGVT-BV fordern daher zügige Nachbesserungen, um den Entwurf in der laufenden Legislaturperiode tatsächlich noch verabschieden zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt aus unserer Sicht ist, dass der Entwurf den aktuellen Forschungsstand und die Expertise im Bereich der Suizidprävention nur unzureichend berücksichtigt. Zwar ist die Einrichtung einer Nationalen Koordinierungsstelle beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgesehen. Die geplanten neuen Strukturen sollen aber nach den Plänen der Bundesregierung nur begrenzt mit den bereits bestehenden Angeboten in diesem Bereich vernetzt werden. Dies ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, sollte eine enge Zusammenarbeit mit etablierten Akteur*innen und Programmen unbedingt sichergestellt werden.
Positiv ist die geplante Einführung einer bundesweit einheitlichen Krisendienst-Rufnummer. Wir begrüßen diesen Plan, der eine wichtige Unterstützung für suizidale Notfälle darstellt. Wir begrüßen ebenfalls, dass die Koordinierungsstelle bestehende Online- und Telefonberatungsangebote weiterentwickeln und besser vernetzen soll.
Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass Psychotherapeut*innen, wenn ihnen in ihrer beruflichen Tätigkeit erhebliche Hinweise auf eine offensichtliche Suizidgefahr bekannt werden, die betroffene Person auf Informations-, Hilfs- und Beratungsangebote des Bundes, der Länder oder anderer Akteure im Bereich der Suizidprävention hinweisen sollen, sofern ihnen diese Angebote bekannt sind. Alternativ sollen sie selbst solche Angebote nutzen, um die Situation zu besprechen, geeignete Maßnahmen zu erörtern und gegebenenfalls einzuleiten, damit die betroffene Person angemessene Unterstützung erhält. Die DGVT und der DGVT-BV befürworten diese Regelung, möchten aber darauf hinweisen, dass Psychotherapeut*innen schon aus berufsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet sind, Patient*innen mit parasuizidalen oder suizidalen Anzeichen zu unterstützen, weitere Hilfesysteme in Anspruch zu nehmen.
Der Referentenentwurf für das Suizidpräventionsgesetz ist unseres Erachtens ein wichtiger Schritt, um die Suizidprävention in Deutschland zu stärken. Wir sehen allerdings wie hier beschrieben Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung, die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgungslage insgesamt und der stärkeren Integration bereits bestehender Angebote in das neue bundesweite Suizidpräventionskonzept
Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28.11.2024
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/RefE_SuizidPraevG.pdf
Zur Stellungnahme des Bundespsychotherapeutenkammer:
https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_Suizid_Praev_G_27c4945a26.pdf
Zur Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands:
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/2024-12-05_SuizidPr%C3%A4vG_Stellungnahme_Parit%C3%A4tischer_Gesamtverband_final.pdf