Patientenakte
Erstkopie der Patientenakte muss unentgeltlich herausgegeben werden
13. November 2023
Bisher konnte die Kopie der Akte den Patient*innen mit 50 Cent pro Seite in Rechnung gestellt werden. Am 26.10.2023 entschied der Europäische Gerichtshof jedoch, dass Patient*innen eine unentgeltliche Erstkopie der Patientenakte zusteht. Das Gericht verweist in seinem Urteil auf die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das dort implizierte Recht auf eine unentgeltliche Erstkopie.
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