Erstzugangsrecht zu Psychotherapie ist nicht verhandelbar!
Bundespsychotherapeutenkammer: Klares Bekenntnis zum Direktzugang zur Psychotherapie - BPtK begrüßt Beschluss der KBV-VV zum Primärarztsystem
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt den Beschluss der KBV-Vertreterversammlung, wonach psychotherapeutische Versorgung auch im Rahmen eines möglichen Primärarztsystems weiterhin ohne Überweisung zugänglich bleibt. Der Direktzugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde habe sich als effektives Instrument der Patientensteuerung bewährt und müsse erhalten bleiben, um Versorgung zu sichern und Wartezeiten nicht zusätzlich zu verlängern.
KBV-Positionspapier zur Steuerung von Patient*innen verabschiedet
Die KBV-Vertreterversammlung hat ein Positionspapier zur zukünftigen Steuerung von Patientinnen verabschiedet. Es soll medizinischen Bedarf priorisieren und Terminvergaben strukturieren – stieß aber auf kontroverse Reaktionen. Besonders umstritten sind fehlende Pflichten für Patient*innen, unzureichende Finanzierung sowie die Entlastung hausärztlicher Praxen. Parallel gab es kritische Stimmen zur Umsetzung der Entbudgetierung.
Reformdebatte zur Patient*innensteuerung
Die Vertreterversammlung der KBV diskutierte am 20. Mai 2025 über notwendige Reformen der ambulanten Versorgung. Im Fokus standen Vorschläge zur besseren Patientensteuerung im Kollektivvertrag sowie zur Rolle der Nummer 116117. Auch die Digitalisierung und die Vorbereitung des 129. Deutschen Ärztetags waren zentrale Themen. Der KBV-Vorstand betonte die Notwendigkeit einer primärärztlichen Steuerung zur Optimierung der Versorgung.
Weiterführender Link: https://www.bptk.de/neuigkeiten/klares-bekenntnis-zum-direktzugang-zur-psychotherapie/