Europäisches Parlament (EP) fordert geschlechtsspezifische Maßnahmen in Asylverfahren
Das Plenum des Europäischen Parlamentes hat in seiner Sitzung am 8. März 2016 mit 388 zu 150 Stimmen bei 159 Enthaltungen eine nichtlegislative Entschließung angenommen, die in der anstehenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durch die Kommission die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange anmahnen. Die Abgeordneten fordern, geschlechtsspezifische Formen der Gewalt und Diskriminierung, wie Vergewaltigung, sexuelle Gewalt, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsverheiratung oder häusliche Gewalt, als Asylgründe anzuerkennen.
Bei der Unterbringung weiblicher Asylbewerber sollen die Bedürfnisse von Frauen, z. B. nach Geschlechtern getrennte Wasch- und Schlafräume, die Bereitstellung von weiblichen Gesprächspartnern und Dolmetschern sowie Kinderbetreuung, Hilfen für traumatisierte Frauen und besondere Rechtsberatung für Frauen, berücksichtigt werden. Die Abgeordneten fordern in der Entschließung zudem ein Ende der Inhaftnahme Minderjähriger, schwangerer und stillender Frauen und von Opfern einer Vergewaltigung, sexueller Gewalt oder des Menschenhandels. Die Entschließung spricht sich auch für die Schaffung legaler Möglichkeiten zur Einwanderung in die EU aus.
EU-Kommission legt Arbeitsprogramm zum Gesundheitsprogramm vor
Das im März dieses Jahres von der EU-Kommission veröffentlichte Arbeitsprogramm für das Jahr 2016 zum Gesundheitsprogramm 2014 bis 2020 sieht Fördermöglichkeiten für Projekte und gemeinsame Maßnahmen mit den nationalen Behörden in den folgenden Schwerpunkten vor: Gesundheit von Flüchtlingen und anderen Migranten, Kenntnisse und bewährte Verfahren im Bereich Verringerung des Alkoholkonsums und episodischer Alkoholexzesse bei Minderjährigen, Kenntnisse und bewährte Praktiken im Bereich der Maßnahmen zur Prävention des illegalen Drogenkonsums, Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infektionen, Verhütung von übertragbaren Erkrankungen wie HIV/AIDS, Unterstützung der EU-Länder in der Gefahrenabwehr von Gesundheitskrisen wie z. B. das Zikavirus oder Pandemien, Einrichtung von europäischen Referenznetzen, Maßnahmen gegen chronische Erkrankungen und zur Eindämmung des Tabakkonsums, Zusammenarbeit im Bereich eHealth und Health Technology Assessment. Insgesamt werden 2016 dafür 58 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit einem Gesamtbudget von knapp 450 Mio. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 ist das Gesundheitsprogramm das wichtigste Finanzinstrument für die politische Koordinierung im Bereich Gesundheit.
http://ec.europa.eu/health/programme/events/adoption_workplan_2016_en.htm
EU-Expertenkommission „EXPH“ legt Bericht „Disruptive Innovation“ vor
Das unabhängige Expertengremium der Kommission „Expert Panel on Effective Ways of Investing in Health“ (EXPH) hat am 5. April 2016 einen Bericht „Disruptive Innovation – Überlegungen zur Gesundheit und Gesundheitsvorsorge in Europa“ vorgelegt. Als durchschlagend wird dabei im Bereich der psychischen Gesundheit bei schweren psychischen Erkrankungen die Einführung einer „community based care“ mit Behandlung durch Psychopharmakologie und Psychotherapie als eine Voraussetzung für die De- Institutionalisierung der Versorgung gewürdigt. Heute könnten die meisten Menschen, die von psychischen Problemen betroffen sind, in die Lage versetzt werden, autonom zu leben, wieder befriedigende Beziehungen zu führen, zu lernen und einer produktiven Arbeit nachzugehen. Herausforderung der Zukunft sei die Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle, so der Bericht.
ec.europa.eu/health/expert_panel/opinions/docs/012_disruptive_innovation_en.pdf
Quelle: EuropaNews vom 28. Juni 2016 der Bundespsychotherapeutenkammer