Gesetze
Fallpauschalengesetz - FPG
24. April 2007
Mit der Einführung von Fallpauschalen für Krankenhausleistungen wurde die bis dahin umfassendste Krankenhausreform umgesetzt. Basis für die Abrechnung der Krankenhäuser ist nicht mehr die Verweildauer der Patienten, sondern die Art der Erkrankung: Für jede Diagnose gibt es einen bestimmten Pauschalpreis.
Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalengesetz für Krankenhäuser